Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1804.

Nach dieser in der gegenwärtigen Lage der Sachen und der Stimmung der Stände und des Contribuenten gegründeten Voraus­setzung kann ich Eurer Majestät nicht einraten, von den Ständen zu begehren, daß diese Summe von jährlichen 1V2 Millionen durch Erhöhung der Contribution hereingebracht werde. Es wäre zwar möglich, eine Erhöhung der Contribution ohne neuer Last der Contribuenten zu bewirken, wenn nähmlich der Adel sich herbei­lassen wollte, einen Teil der Domesticalkassa, dann die Erbauung und Erhaltung der Strassen auf sich zu nehmen, wodurch den Contribuenten die Mittel verschafft würden, eine dieser über­nommenen Auslagen gleiche Summe als Erhöhung der Contribution ohne Beschwerd zu tragen. Allein so sehr viele rechtschaffene Männer von der Billigkeit dieses Antrags überzeigt sind, so wird doch vermutlich einerseits der gröste Teil der Landesstände dem­selben entgegen sein, und selbst im günstigsten Falle wird ander­seits schwerlich die von dem Adel übernommene Summe jene von IV2 Millionen jährlich erreichen; dahero glaube ich, es sei noch nicht an der Zeit, daß Eure Majestät einen solchen Antrag ma­chen, es sei vielmehr bei gegenwärtiger Lage der Dinge denklich, sieh einer abschlägigen Antwort über diesen Gegenstand auszu­setzen ; es wäre daher die Bewerkstelligung dieses Wunsches gänz­lich dem guten Willen und der vorteilhaften Disposition der Landes­stände zu überlassen. c) Durch Erhöhung des Salzpreises. Dieses Mittel hat den Vorteil für sich, daß zu denselben sowohl der Contribuent, als auch jeder andere Grundbesitzer bei­trägt, und also die Last mehr und billiger verteilt wird. Zudeme ist die Art der Einnahme dieser Auflage einfacher, als jene der übrigen, sie fodert keine neue Regiekosten, und ist im ganzen minder empfindlich, als jede directe Contribution. Endlich nachdem das Salz ein Regale ist, dessen Preis der König auch ausser dem Landtage im Notfalle erhöhen kann, so können auch die Landes­stände in so einem Fälle, wie der gegenwärtige ist, nicht wohl mit Grunde Einwendungen wider diese Maaßregel machen und sich also auch nicht so leicht in Untersuchung der Umstände, welche die Erhöhung notwendig machen, einlassen. AUein eben der Umstand, daß Eure Majestät im Notfalle auch ausser dem Landtag den Preiß des Salzes erhöhen können, war bisher die Ursache, warum die Regierung getrachtet hat, diesen Preiß sowenig als möglich zu belegen, um in selben eine Ressource auf unvorgesehene Fälle, welche die Ziisammenberufung eines Land­tags unmöglich machen, beizubehalten; daher trugen auch Eure Majestät in den letzten Landtagspropositionen nur zur Erleichterung der Bewilligung der jährlichen 2 Millionen darauf an, einen Teil der obbesagten Summe auf das Salz zu legen. Sollten nun noch gegenwärtig anderthalb Millionen auf diesen Artikel gelegt werden,

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