Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1804.
weniger anwendbar, als obnebin, wenn in dem nächsten Landtage ein fundus publicus zusammengeschlossen werden sollte, der Adel zu diesem letzteren Zwecke concurriren müste. b) Durch Erhöhung der Contribution. Dieses Mittel ist zwar allerdings gesetzmässig, allein bei dem Umstand, wo bereits im letzten Landtage die Landesstände nicht mehr als 700.000 fr. von denen anverlangten 2 Millionen zur Schonung des Contribuenten denselben auflegen wollten, ist mit Grund zu vermuten, daß selbe Anstand nehmen würden die ganze Summe von IV2 Millionen, oder auch einen grösseren Teil derselben auf ihn zu wälzen. Wenn man die Lasten erwägt, welche der Contribuent bereits jezt trägt, wenn man bedenket, daß eine neue, so beträchtliche, so schnell auf die vorige folgende Erhöhung der Contribution dessen Mißvergnügen erwecken würde, so könnte man es wirklich den Ständen nicht übel nehmen, wenn sie diese Summe durch Erhöhung der Abgaben der besteuerten Klasse herbei zu schaffen sich weigern möchten. Der Contribuent zahlet gegenwärtig an Contribution mit Inbegrif verschiedener Einrechnungen 5,000.000 f. zu der Domestical Kasse trägt er ohngefähr . . . 4,500.000 f. bei ; seine öffentliche Abgaben betragen also in allem 9,500.000 f. Rechnet man dazu die bei der Militärverpflegung entstehenden Deperditen, welche man bei den jetzt bestehenden hohen Fruchtpreisen leicht auf 2,000.000 f. jährlich ansetzen kann, die vielen Ararial- und Comitatsfuhren, die Frohnen zu Erhaltung und Herstellung der Wenge und anderen öffentlichen Arbeiten, und den daraus dem Contribuenten entstehenden Schaden, so werde ich nicht irren, wenn ich behaupte, daß seine öffentliche Lasten sich ohngefähr auf 12,000.000 f. jährlich belaufen; eine sehr beträchtliche Summe, welche schon an, und für sich beweist, daß man die Contribution nicht wohl erhöhen könne. Selbst der jetzt bestehende hohe Preis aller Producten und der daraus den Producenten erwachsende Nutzen ist kein hinlänglicher Grund, um die Tunlichkeit einer Contributionserhöhung zu beweisen, denn so wie einerseits der Producent seiner Erzeignisse um einen höheren Preis an den Mann bringt, so muß er auch anderseits alle seine übrigen Bedürfnisse theuer erkaufen, wodurch sein Gewinn bei ersterem merklich geschmählert wird. Es wäre auch selbst bei den jetzigen aufgeklärten Zeiten, wo der Contribuent sich Bemerkungen über die Landesverfassung und öffentliche Verwaltung erlaubet, nicht ratsam, in einer so kurzen Zeit die Contribution neuerdings um ein beträchtliches zu vermehren, da dieses, besonders wenn ihm zugleich auf einer anderen Seite keine wesentliche Vorteile geschaft wurden, bei selben viel Mißvergnügen verursachen würde, welches wohl gar Folgen haben keimte.