Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1804.

weniger anwendbar, als obnebin, wenn in dem nächsten Landtage ein fundus publicus zusammengeschlossen werden sollte, der Adel zu diesem letzteren Zwecke concurriren müste. b) Durch Erhöhung der Contribution. Dieses Mittel ist zwar allerdings gesetzmässig, allein bei dem Umstand, wo bereits im letzten Landtage die Landesstände nicht mehr als 700.000 fr. von denen anverlangten 2 Millionen zur Schonung des Contribuenten denselben auflegen wollten, ist mit Grund zu vermuten, daß selbe Anstand nehmen würden die ganze Summe von IV2 Millionen, oder auch einen grösseren Teil der­selben auf ihn zu wälzen. Wenn man die Lasten erwägt, welche der Contribuent bereits jezt trägt, wenn man bedenket, daß eine neue, so beträchtliche, so schnell auf die vorige folgende Erhöhung der Contribution dessen Mißvergnügen erwecken würde, so könnte man es wirklich den Ständen nicht übel nehmen, wenn sie diese Summe durch Er­höhung der Abgaben der besteuerten Klasse herbei zu schaffen sich weigern möchten. Der Contribuent zahlet gegenwärtig an Contribution mit Inbe­grif verschiedener Einrechnungen 5,000.000 f. zu der Domestical Kasse trägt er ohngefähr . . . 4,500.000 f. bei ; seine öffentliche Abgaben betragen also in allem 9,500.000 f. Rechnet man dazu die bei der Militärverpflegung entstehenden Deperditen, welche man bei den jetzt bestehenden hohen Frucht­preisen leicht auf 2,000.000 f. jährlich ansetzen kann, die vielen Ararial- und Comitatsfuhren, die Frohnen zu Erhaltung und Her­stellung der Wenge und anderen öffentlichen Arbeiten, und den daraus dem Contribuenten entstehenden Schaden, so werde ich nicht irren, wenn ich behaupte, daß seine öffentliche Lasten sich ohn­gefähr auf 12,000.000 f. jährlich belaufen; eine sehr beträchtliche Summe, welche schon an, und für sich beweist, daß man die Contribution nicht wohl erhöhen könne. Selbst der jetzt bestehende hohe Preis aller Producten und der daraus den Producenten er­wachsende Nutzen ist kein hinlänglicher Grund, um die Tunlichkeit einer Contributionserhöhung zu beweisen, denn so wie einerseits der Producent seiner Erzeignisse um einen höheren Preis an den Mann bringt, so muß er auch anderseits alle seine übrigen Bedürf­nisse theuer erkaufen, wodurch sein Gewinn bei ersterem merklich geschmählert wird. Es wäre auch selbst bei den jetzigen auf­geklärten Zeiten, wo der Contribuent sich Bemerkungen über die Landesverfassung und öffentliche Verwaltung erlaubet, nicht ratsam, in einer so kurzen Zeit die Contribution neuerdings um ein be­trächtliches zu vermehren, da dieses, besonders wenn ihm zugleich auf einer anderen Seite keine wesentliche Vorteile geschaft wurden, bei selben viel Mißvergnügen verursachen würde, welches wohl gar Folgen haben keimte.

Next

/
Oldalképek
Tartalom