Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
Euer Liebden werden daher dieses Prinzip nach den in dem ostensiblen Handschreiben yorgezeichneten Ansichten durchsetzen. Gegen jeden Versuch, diese Completirung directe, oder indirecte als Subsidium darzustellen, werden Euer Liebden sich mit eben dem Eifer und der Festigkeit erklären, die Sie über diesen Gegenstand bereits in der Session am 3ten Juni laufenden Jahrs bewiesen haben: da nach den von den Ständen sowohl 1790/1, als auf dem gegenwärtigen Landtag übernommenen Verbindlichkeiten von einen Subsidium in Rücksicht der completatio ordinaria keine Rede mehr sein kann. 2- ten, rj a (jj e ron <j eil Ständen angebotene und von Mir acceptirte Kompletirung in Friedenszeiten in so lange stabil sein muß, bis auf den nächsten Landtage eine anderweite Disposition mutuo consensu getroffen wird, so kann gleichfalls von einer Ergänzung mittelst königlicher Werbungen keine Rede mehr sein, sondern es ist als eine ausgemachte Sache zu behandeln, daß der ganze Rekrutenbedarf in Friedenszeiten von dem Königreich mittelst Stellung herbeizuschaffen ist. 3- ten, j m -palle eines bevorstehenden Krieges hat es vor der Hand bei den von den Ständen angebotenen 12.000 Mann um so mehr sein Verbleiben, da diesfalls keine Irrung bisher obwalte. Indessen ist auf der von den Jurisdictionen zu hoffenden Aushilfe in Betref der Fuhr-, Pack- und Stuckknechte um so fester zu bestehen, als selbst in dem Elaborat der Zirkeln gegen diesen Teil Meines Dekrets vom l2ten Juli kein Bedenken geäußert wird. 4r Un * Für die Zeit der Dauer eines Krieges werden zwar Euer Liebden die so sehr gemässigte Forderung, welche in dem ostensiblen Handschreiben enthalten ist, mit allem Eifer durchzusetzen suchen, und diesfalls bei jeder Gelegenheit die da aufgestellten Ansichten verfechten. Sollten jedoch diesfalls die Stände Ihrem Eifer nicht entsprechen, so werden Sie sich damit begnügen, die Sache dahin einzuleiten, daß mit Scdvirung der bisher in Kriegszeiten üblichen Ergänzungsmitteln die Erledigung dieses Punktes für jetzt ausgesetzt werde, bis 5' len * nach genau erhobener Populazion auf dem nächsten Landtage auch für die Dauer des Krieges auf eine sichere Basis eine stabile Kompletirungsart mutuo consensu gegründet werden kann. Ich überlasse es übrigens dem Eifer Euer Liebden, das Möglichste bei den Ständen für die Erleichterung der Rekrutirung sowohl für die Dauer des Krieges, als schon bei dem Ausbruche (ehe noch von dem Landtage eine Hilfe zu erwarten ist) auszuwirken, und dießfalls, so viel möglich, bestimmte Zusicherungen zu erhalten. ß-ten, In Betref der Conscription werden Euer Liebden den Ständen vorstellen, daß durch den 33. Artikel 1790/1 zwar die .MKiärconscription reichsgesetzlich aufgehoben wurden sei, daß aber damit das in der suprema inspectio gegründete Recht des Königs, die politica animarum conscriptio zu leiten, nicht zernichtet worden sei, noch habe zernichtet werden können, daß übrigens mittelst der von den Ständen Mir vorgelegten Conscriptionstabellen in Hinsicht auf Militär-