Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

daß die Protocollen der Studiencommission ohne Abänderung heraufgeschickt werden sollen, daß die Methode, die oeconomischen Geschäfte des Studienfachs in einer Commission zu verhandeln, wieder eingeführt, daß endlich die Statthalterei darüber vernommen werden solle, was für ein Gehalt und Oharacter den Beisitzern der Studiencommission zu geben? wie die Commission zu organisiren sei, ob nicht einige Expeditionen aus selber gerade an die Litterair­jurisdictionen erlassen werden könnten? Diesen Antrag, bemerket die h. Kanzlei, haben Euer Majestät allergnädigst genehmiget, aber er blieb bishero ohne Erfolg, weil die königliche Statthalterei wider die Ernennung des damaligen Personals v. Ürményi zum Praeses der Studiencommission eine Vorstellung an Eure Majestät machte, und bis zu einer, darüber erfolgenden allerhöchsten Entschliessung die Ausführung der übrigen Aufträge suspendirte. Da nun diese Betrachtung durch eine andere Anstellung des Joseph v. Urményi 1 seitdeme aufgehöret, so erachtet die hungarische Hofkanzlei, daß man über diese rückständige Gegenstände die Meinung der Statt­halterei abfodern, zugleich aber veranstalten solle, daß die Protocolle der Studiencommission ohne Aenderung Euer Majestät zugeschickt, die aber von der Statthalterei über sotane Protocolle gemachte Erinnerungen separirt in dem Statthaltereiprotocoll angeführt würden. Votum. Euer Majestät haben zwar in Ihrer über den Vortrag der hungarischen Hofkanzlei sub N° 1018 von 1794. erlassenen allerhöchsten Entschliessung die Meinung gedachter Hofkanzlei in Betref dieses Puñetes zu genehmigen geruhet, da ich aber aus mehreren Gründen Euer Majestät zum Nutzen des Dienstes und Verhütung einer unnützen Vervielfältigung der Geschäfte einraten zu müssen glaube, von der geschöpften allerhöchsten Entschlies­sung abgehen zu wollen, so erlauben mir Dieselbe mich hierüber weitläufiger zu äussern. Die Meinung der hungarischen Hofkanzlei, welche Euer Majestät genehmigten, bestehet aus 3 Hauptpuncten. I o Daß die Protocolle der Studiencommission ohne Abände­rung von der Statthalterei Euer Majestät eingeschickt werden sollten. 2° Die oeconomischen Gegenstände des Studienfonds seien in der nämlichen Studiencommission zu verhandeln. 3° Endlich sollte sie mehrere Fragen, welche die hungarische Statthalterei zu beantworten hätte, unter andern auch jene, ob die Studiencommission nicht einige Expeditionen gerade an die Ober­studiendire ctors, oder die Universitaet erlassen könnte. Bevor ich meine Meinung über die obgedachte 3 Anträge der hungarischen Kanzlei abgebe, glaube ich die Frage entscheiden zu müssen, ob die zur Aufsicht der Studien bei der königlichen Statthalterei aufzustellende Studiencommission excentrisch, oder 1 Galicia helytartója lett.

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