Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

5° Die Gerichtssachen würden in erster Instanz bei die untern Gericbter und in foro appellatorio bei einer ßanualtafel nach den in Dalmatien bestehenden Gesetzen und Gebrauchen zu verhandeln, die Superrevision aber der hungarischen Hofkanzlei zu überlassen. Aus diesem Vorschlage zur Vereinigung Dalmatien mit Hun­garn werden Eure Majestät ersehen haben, daß die Veränderung nur in der Benennung der Personen und Stellen und in dem Nexus mit dem hungarischen Palatinus und dem landtäglich versammelten Ständen bestehet, daß auch von einer Veränderung in den Landes­gesetzen und Gebräuchen nur dann die Rede ist, wenn solche für das Lande und Euer Majestät Dienst nützlich gefunden würde. Da nun Euer Majestät durch diese Vereinigung einerseits nichts verliehre, anderseits aber denen unangenehmen schwer zu beantwor­tenden Vorstellungen der hungarischen Stände ausweichen, so glaube ich, daß Euer Majestät diese Vereinigung allergnädigst bewilligen und die Stimmung der Stände noch mehr befördern sollen.]^ [b.J Das 2te Begehren der Stände wird die Verbesserung der Schul-Anstalten und überhaupt des hungarischen Studien­Wesens seyn. Schon auf dem Landtage von 1791 äußerten die Stände diesen Wunsch, zu welchem Ende auch eine eigene Landtags­Deputation zusammen gesetzt wurde, welche diesen Gegenstand bearbeiten sollte. Diese Ausarbeitung ist nicht nur Euer Majestät unterbreitet worden, sondern die königliche hungarische Statthalterey hat auch im Jahre 1795 Euer Majestät eine Vorstellung über jene vorzügliche Puncten, welche auf dem Fall, wo das Deputational­Elaborat vor dem Landtage nicht aufgenommen und entschieden würde, allergnädigst noch bevor bestimmt werden möchten, gemacht. Seit der Zeit haben die Stände Hungarns auf dem Landtag von 1796 und außer demselben durch wiederholte Vorstellungen ihren Wunsch erneuert, diesen Gegenstand noch vor dem Landtage beendiget zu sehen, haben aber bis jetzo keine Entscheidung erhal­ten. Es ist mir zwar sehr wohl aus der von Eure Majestät öfters gegen mich mündlich geäusserten Willensmeynung bekannt, daß für alle deutschen Erbländer ein Studienplan entworfen wird, welcher alsdenn auch auf Hungarn, in so weit er denen Landes­Gesetzen und bestehenden allerhöchsten Verordnungen nicht zuwider ist, angewendet werden solle. Da aber seit mehreren Jahren davon nichts vorgekommen, so muß ich daraus schliessen, daß entweder an diesem Plane nicht gearbeitet worden, oder daß er irgendwo ausgearbeiteter erliege; in beyden Fällen seheint es mir nicht billig, daß Hungarn, dessen Antrag bereits lange fertig ist, weil der Studienplan für die deutschen Erbländer noch nicht zu Stande gebracht worden, um die Hofnung komme, aus seinen Landeskindern einst tüchtige rechtschaffene Männer erwachsen zu sehen. a) A szögletes zárójelbe tett rész a sk. tisztázatban nincs meg.

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