Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1801.
Wenn dieser Gegenstand einige Verzögerung leidete, so würde ich Euer Majestät mit dieser Vorstellung nicht belästigen, aber es handelt sich um das Wohl des Staates, dem es daran gelegen ist, gut erzogene Bürger zu haben, es handelt sich um das Wohl der zukünftigen Generationen, welche durch Verzögerung dieses Geschäftes immer mehr zu Grunde gerichtet werden, es ist endlich um Euer Majestät eigenes Wohl und um das vieler Millionen Unterthanen, welche durch die Vernaehläßigung der öffentlichen Erziehung in das Unglück gestürzt werden, zu thun. Die häufigen Beyspiele von Excessen und übler Denkungs-Art der Professoren und studierenden Jugend, die bereits allgemein unter denselben einreissende Irreligiositaet, Immoralitaet und freyere Red- und Denkungsart beweisen sattsam, wie gründlich [?] der Wunsch des gantzen Landes sey. Es ist die höchste Zeit, daß man die wahren Mittel ergreife, um die Erziehung der Jugend auf den wahren Weeg zurückzuführen, es möchte sonst zu spät werden, und ich wünsche nicht, wenn es so fortdauert, den Augenblick zu erleben, wo die jetzige studierende Jugend erwachsen seyn und in den Geschäften des Landes einen Einfluß nehmen wird. Mich hier in weitere Details über die Verbesserung im Studien-Wesen einzulassen wäre überflüssig, da selbe ohnehin bey Gelegenheit der Aufnahme der litterairisehen Deputations-Acten vorkommen werden, es ist mir genug Euer Majestät die Nothwendigkeit die Erziehung der Jugend und die Schulanstalten zu verbessern vor Augen gestellt zu haben, und bitte Euer Majestät nochmals die Aufnahme dieses so wichtigen Gegenstandes nicht länger verschieben zu wollen und allergnädigst zu befehlen, daß Ihnen sowohl die Deputations-Acten in litterariis, als auch die von der hungarischen Statthalterey vorgestellten Praeferential-Puncten zur allerhöchsten Schußfassung ehestens vorgelegt werden. Dadurch beförderten Euer Majestät nicht nur das Wohl des Staates, sondern Sie würden, wenn das Studien-Wesen vor Eröfnung des Landtages auf[ge] kommen und darüber eine allerhöchste Entscheidung erfolgen würde, auch noch den Nutzen erreichen, daß dieser Gegenstand ohne Anstand und vollkommen nach Ihrer Willens-Meynung zu Ende gebracht werden könnte, welches sich auf dem Landtage, wo es ohnehin vorkommen müßte, nicht ohne vielen Verhandlungen beendigen ließe. [c.J Das 3te Begehren wird die Wieder-Einführung eines der aufgehobenen geistlichen Orden zum Behufe der Erziehung der Jugend seyn. Obgleich dieses Begehren nicht so allgemein, wie das vorige ist, so wird doch .ein großer Theil der Comitater damit auf dem Landtage auftreten. Es behebet sich aber von selbst, wenn Euer Majestät sich die Deputations-Acten in litterariis vorlegen lassen, da daselbst diese Frage erörtert worden, und behalte mir bevor bey