Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

államtanács is e kitüntetés ellen nyilatkozott, csak Izdenczy helyezkedett szembe a kancelláriának azzal a javaslatával, hogy Okolicsányinak a föl­ajánlott szubszidiumért fejezze ki a király legfelsőbb megelégedését, hangoz­tatva, hogy ez nem elegendő Okolicsányi érdemeinek elismerésére. (St. R. 1212/1800.) Allerunterthänigste Nota ! In der beyliegenden Note des Staatsratbs Izdenczy, welche mir E. M. zur gutächtl. Aeusserung übergeben haben, stellet der­selbe E. M. die Bitte des Eperiescher Distriktstafel-Beysitzer und lten Vicegespans des Zempliner Comitats Joh. Okoliczanyi um Erlangung des Hofrathstitels mit Nachsicht der Taxen mit dem Voto vor, daß aus den vom Bittwerber angeführten Gründen E. M. ihm den Hofraths-Titel mit Nachlaß der Taxen ertheilen, zugleich aber das offerirte Subsidium in Gnaden aufnähmen möchten. Obgleich ich keineswegs die Verdienste des Bittstellers ver­kenne und überzeugt bin, daß er in mehreren Gelegenheiten dem Staate nützl. und eifrige Dienste geleistet hat, so kann ich doch ohnmögl. E. M. anrathen in dem gegenwärtigen Falle dessen Gesuche zu willfahren, und zwar aus folgenden Gründen. 1° Von jeher wurden in Hungarn die ersten Vice-Gespänne im Range für weniger angesehen, als die k. und Statthalterey Räthe, wie auch die Beysitzer der k. Gerichtstafel, in der näml. Cathegorie waren die Beysitzer der Districts-Tafeln, und es war also für beyde eine besondere Gnade, wenn sie den königl. Raths Titel erhielten, oder zu einer der obbenannten Stellen befördert wurden. Durch die Gewährung des gegenwärtigen Gesuchs würde also nicht nur die bisher durch eine so lange Reihe Jahre mit dem besten Nutzen bestandene Ordnung der Dinge gantz verändert, sondern es würde der besondere Umstand entstehen, daß ein Vice­gespann, der die Befehle der Statthalterey Räthe ausführen muß, einen höhern Rang, als jene unter denen er stehet, hätte. Dieses war im gegenwärtigen Fall um so auffallender, als Okoliczanyi durch seine Ernennung zum Hofrath in gleichem Range mit seinem Praeses, und also nicht nur in einem viel höhern, als seine Kame­raden, [sondern auch als seine Vorgesetzten, die Beysitzer bey der königl. Tafel, stehen würde. Man könnte mir dawider einwenden, daß E. M. bereits durch Verleihung des Hofraths Titel an den V. Gespann Maries und den ehemaligen Hevescher V. Gespann Barth. Fay von dieser Regel ab­gegangen sind, aber verzeihen es E. M. meiner Offenherzigkeit, wenn ich sage, daß ich damals das nämliche, was jetzt eingerathen haben würde, wenn ich um meiner Meynung befragt worden wäre. Ich halte es also für meine Pflicht E. M. in den gegenwärtigen Fall, als dem ersten, der in meine Hände kömmt, allerunterthänigst zu bitten, durch die Verleihung des Hofrathstitels an Vice Gespane das Ansehen der Mitglieder der k. hung. Statthalterey und der

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