Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

aber der Krieg unglücklich gehen, welches bei Vermehrung der Kräften der französischen Republick möglich ist, so muß schon im voraus auf Mittel gedacht werden, wie man die Monarchie von dem Untergange, auf welchem alsdenn die Franzosen gewiß zielen werden, retten könne. Diese Mittel müssen groß und schnell wirkend seyn, da es sich in einem so entscheidenden Augenblick um das Glück oder Unglück vieler 1,000.000 Menschen handelt. In Húngara weiß ich dazu kein besseres Mittel, als die Insurrection. Das Recht die Insurrection anzusagen gebührt dem König, da überdieß vermög dem 2-ten Artikel 1796 1 von den Ständen die Insurrection im voraus auf den französischen Krieg verheissen worden, wenn ein Krieg aber wieder ausbrechen sollte, er nur als eine Fortsetzung desselben zu betrachten wäre, so würde niemand darüber anstehen, dieselbe zu leisten, um so viel mehr, als ein jeder bey jetzigen Umständen die Nothwendigkeit einsieht, das möglichste zu thun. Um aber diese Insurrection wirksam zu machen und schnell herzustellen, müssen meinem geringen Erachten nach fol­gende Punkte, welche ich aus eigenen, bey der letzten Insurrection gemachten Beobachtungen gezogen, in Erfüllung gebracht werden. I o Die Insurrection muß denen Comitatern nicht in dem Augenblick, wo der Feind bereits an den Gräntzen stehet und keine Zeit mehr läßt, sich zu sammlen, sondern wenn man siehet, daß der Krieg nicht zu gut zu gehen anfangt und die Armeen bemüßiget sind sich zurückzuziehen und sich den Gräntzen zu nähern, ange­sagt werden. 2 tens müßte von dan C[omi] tatern die General Insurrection, und zwar nicht nur die personal, sondern auch die Portal Insurrection 3 ausdrücklich begehret werden, und müßten die Portal Insurgenten zu Fuß seyn, um auch eine hinlängliche Anzahl Infanterie, welche bey der letzten Insurrection fast gänzlich abgieng, und doch sehr nothwendig ist, zu haben. Ich bin überzeugt, daß die Comitater beydes, wenn ihnen von E. M. die Umstände recht dringend vorgestellt werden, gerne geben werden, da sie selbst die Gefahr einsehen würden, in welcher das Land und die Constitution bey einem Ein­brüche der Franzosen sich befände. Zugleich wäre aber auch denen Obergespännen und andern vertrauten Personen anzudeuten, daß sie es dahin bringen möchten, daß von einer jeden porta wenigstens 6, oder 5 Mann Infanterie gestellet würden. Die Jazyger und Cumaner 1 „ . . . status ét ordines seuiet consecrare paratos esse declarassent, in flagrantis belli gallici subsidia . . . hornagiali cum devotione cumque cau­telis articuli 63. 1741. sponte et benevole . . . obtulerunt". A fölkelésről a következő bekezdésben van szó, ahol fölajánlották, hogy a fölkelés a törvény által előírt esetben ós a törvények értelmében, akkor amikor, elrendelendő lesz, az időpont meghatározását a királyra bízva. 2 A portális inszurrekció a személyes felkelésen kívül a birtok, a porták arányában a földesurak által állított felkelősereg.

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