Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

und Haidukenstädte, welche ohnehin verpflichtet sind auf Buer M. Befehl nach Umständen eine gewisse Anzahl Mannschaft zu stellen, müßten auch für sich zu Pferd Insurgiren. Auf diese Art könnte man eine Armee von ohngefähr 25, bis 30.000 M. zu Pferd und 30—40.000 M. zu Fuß zusammenbringen, welche, da diejenige, welche bey der letzteren Tnsurrection gedienet, gewiß wieder dazu kommen würden, wenn sie nur einige Monate geübt werden könnten, gewiß gute Dienste leisten würde. 3 tens Bey Erhaltung dies Rescripts müßte von mir der kür­zest mögliche Termin, in welchem die Insurgenten der Comitater in ihrem gremio zusammenkommen sollten, oder wenn die Umstände es heischeten, in welchen an der Gräntze zu marschiren hätten, zu­gleich aber auch die Sammelplätze bestimmt werden, in welchen sie eintreffen sollten, und zwar unter Androhung der in 46. Art. 1681 1 enthaltenen und. anderer schärfester Strafen. 4 tens Damit nicht der Fall eintritt, daß die Insurgenten, wie bei der letzten Insurrection nicht mit Gewehr versehen seyen, so müßten allerhöchsten Orts die Anstalten getroffen werden, damit in denen inHungarn befindl[ichen] oder diesem Lande nahe [ge] legenen Monturs Depots oder Zeughäuser auf 30.000 M. Cavallerie-, und 50 bis 60.000 M. Infanterie Waffen und Rüstung, so wie auch etwas der nothwendigsten Monturssorten vorräthig sey, damit in dem Fall einer Insurrection dieselbe alsogleich von den Comitatern erhoben, nachher aber aus der Operations Cassa gegen Rückersatz der Comi­tater ausgezahlet werden können. - 5 ten8 Geschütz und Munition so wie auch das nöthige Artillerie­Personale und die Officiers von Genie Corps und General Staab müßten vom Militair zur Insurrection gegeben werden. gtens z u Errichtung einer Operations Cassa, welche höchst nothwendig ist, könnten neuerdings Gelder auf den Salzpreisfond aufgenommen, oder auch etwas „ auf die Domestical Cassen repartirt werden, da es billig ist, daß der Contribuent auch zur Verteidi­gung des Landes beytrage. 7° Wären auch gleich allerhöchsten Orts die bey der letzten Insurrection bestandenen Kriegs Artikeln neuerdings den C[omi]tatern zur Nachachtung zu überschicken. 8° Da die Anzahl der Insurgenten größer wäre, so müßten auch Vice-Districts-Generals angestellt werden, welche die wirklichen Districts-Generale suppliren sollten. 9° Die Verpflegung der Insurrection hätte durch Landesliefe­rungen gegen Bezahlung des Regulamenten- oder Markt Preises zu geschehen. 10° Endlich um eine größere Gleichheit in der Insurrection einzuführen und die Last derselben weniger drückend zu machen, 1 Az 1681 : XL VI. t.-cikk 24., 25. §-ai tartalmazzák a fölkelésre vonat­kozó büntető szankciókat.

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