Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

schwer etwas bewilligten. Meinem geringen Ermessen nach würde es vielleicht E. M. Absicht sicherer erreicht werden, wenn Hochdieselbe denen Comitatern und Städten, wenn der Frieden aufhören sollte, bedeuteten, daß nachdem der französische Krieg wieder ausgebrochen wäre und derselbe die größte Anstregung erforderte, erwarteten sich E. M., daß alle Jurisdictionen darauf bedacht seyn würden, die ungarischen Regimenter zu ergänzen und zu Errichtung der 4-ten Bataillons und 5-ten Divisions die nöthige Mannschaft zu schaffen, Sie hofften auch, daß selbe E. M. in Fortsetzung dieses Krieges werkthätig unterstützen würden. Bevor aber ein solches Rescript an die Jurisdictionen ergieng, müßte man schon voraus in allen, oder wenigstens in den den Ton gebenden C[omi]taten einige Vertraute haben, welche bei Gelegenheit der Verlesung dieses Rescripts eine der allerhöchsten Absicht angemessene Proposition machten, welche man trachten würde durchzusetzen. Zu diesem Ende aber müßten die Gemüter durch zweckmässige Flugschriften in voraus vorbereitet werden, welches in einen jeden Falle geschehen müßte. Auf diese Art habe ich einen Grund zu hoffen bey der hungarischen Nation, die jederzeit ihrem Könige und der Constituzion getreu war und, wenn sie nicht irre geleitet wurde, alles zu deren Erhaltung beitrug, zugleich aber auf Beobachtung ihrer Landesgesetze und Gebräuche äußerst scrupulos ist, die allerhöchste Willensmeynung durchzu­setzen. Nur muß ich hier bemerken, daß es dem Geiste der Nation mehr angemessen wäre, wenn E. M. anstatt der Errichtung der 4-ten Ba[taill]ons und 5-ten Divisions gestatteten in denen Comitatern zu proponiren neue Regimenter zu errichten, wobei denen C[omi]­tatern oder jenen Privaten, welche sich vorzüglich auszeichneten, gestattet werden könnte, die Ober Officiers zu benennen und vielleicht könnte auch solchen Comitatern oder Particuliers, welche eine größere Anzahl stellten, oder ein ganzes Regiment aufrichten wür­den, die allerhöchste Gnade widerfahren, daß sie ausgediente Officiers, Staabs Officiers vorschlagen dürften, oder daß das neu­errichtete Regiment ihren Namen führe. Es verstehet sich aber von selbst, daß diese Regimenter nur bis zum Frieden dienen und als­denn wieder reducirt würden. Auf eine solche Art könnte man, glaube ich, die C[omi] tater sowohl, als die Particuliers leichter dahin bewegen, auch die Unterhaltung dieser Truppen auf sich zu nehmen, nur müßte immer eher die allerhöchste Willensmeynung in Betreff der Anzahl dieser neu zu errichtenden Truppen bekannt seyn, damit man die Gemüther der Stände dahin leiten könne und nicht etwas den allerhöchsten Absichten nicht entsprechendes geschehe. Diese Errichtung der 4-ten Ba[taill]ons oder 5-ten Divisions, oder einiger neuen Regimenter kann zwar auf dem Fall eines neuen Ausbruch des Krieges, wenn derselbe mit einem gewöhnlichen Glücks­wechsel geführt wird, hinlänglich seyn, da dadurch die Truppen­Anzahl vermehrt und die Regimenter doch ergäntzt werden; sollte

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