Das Königl. Ungarische Staatsarchiv in Budapest (Budapest, 1933)

Behörden. Dieses auch von fiskalen Gesichtspunkten besonders wertvolle Material führte dazu, daß neben der Ungarischen Hofkammer schon in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ein von der Registratur abgesondertes Archiv errichtet wurde. Auch die königlich ungarische Statthalterei — deren Errichtung im Jahre 1724 die Entlastung der Hofkanzlei bezweckte — verwaltete selbst ihre mächtigen Aktenmassen. Als in Ungarn im Jahre 1848 bzw. 1867 die MinisterialVerwaltung ein­geführt und die alten Regierungsorgane aufgehoben wurden, verloren die Regi­straturen der letzteren ihre Aktualität und ihre Bedeutung für die Administration. Aus diesen Registraturen entstand im Jahre 1874 auf Anregung der Mitglieder der historischen Klasse der Ungarischen Akademie der Wissenschaften das heutige Ungarische Staatsarchiv. Das Staatsarchiv enthält außer den oben angeführten Archiven noch die Archive des obersten Gerichtshofes, der kgl. Kurie, sowie die der ungarischen Ministerien der Jahre 1848/49 und der zentralen Verwaltungsorgane und Gerichte der auf den Freiheitskampf folgenden absolutistischen Periode. Neuerdings über­nimmt es zur Aufbewahrung auch die über 32 Jahre alten Akten aus den Registraturen der heutigen Ministerien. •

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