Das Königl. Ungarische Staatsarchiv in Budapest (Budapest, 1933)
Palatine zurück, bis diese und ihre Erben am Anfang des 17. Jahrhunderts verpflichtet wurden, beim Wechsel in der Palatinalwürde diese Urkunden unter Eid zu übernehmen und zu übergeben. Als Ergebnis jahrhundertelanger erfolgloser Bestrebungen, die bereits sieben Jahre nach der Besetzung von Ofen durch die Türken, auf dem Reichstage von 1548 einsetzten, verordnete endlich der Gesetzartikel XLV vom Jahre 1723 die Errichtung eines Archivs, das die staatsrechtlichen Urkunden und Depositen von Privatpersonen aufzubewahren hatte. Das so entstandene „Archivum Regnicolare" war seinem Wesen nach das Archiv der Stände; am Anfang des 19. Jahrhunderts enthielt es außer den Reichsgesetzen, den die hl. Krone und die Krönungsinsignien betreffenden Dokumenten, den Verhandlungsakten der Reichstage und der Reichstagskommissionen und den Steuerkonskriptionen (1715, 1720, 1828) auch die Archive der Palatine und der Judices Curiae. Da die Palatine einerseits vor dem Herrscher die Nation vertraten, andrerseits die Stellvertreter und häufig auch Statthalter des Königs im Lande waren, gehören die Dokumente ihrer Amtsgebarung zu dem wichtigsten historischen Quellenmaterial. Obzwar die Bestände des Archivs auch Schriftstücke früherer Palatine enthalten, sind sie leider erst seit dem Palatinat Nikolaus Palffys (1714 — 1732) einiger-