Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)
DIPLOMATISCHER TEIL
Als Dda dienen die in der mohammedanischen Welt wohlbekannten Formeln. )ie Sprache Die Urkunden der Tatarhäne unterscheiden der tatarischen sich von denen der Osmanlitürken vor allem durch Urkunden. £p racne un( ^ ^||| Besonders im Texte lassen sie den arabischen und persischen Einflüssen ein viel kleineres Spielraum als die osmanli-türkischen Urkunden. Infolgedessen ist ihr Wortschatz reiner, weniger blumenreich und kann, soweit er mit Elementen der Volkssprache durchsetzt ist, mit dem der Schriftstücke niedrigerer türkischer Behörden in Beziehung gebracht werden. Seiner Unabhängigkeit von den persischen und arabischen Elementen ist es zuzuschreiben, dass sich bei den Tataren eine einfache offizielle Sprache ausbilden konnte. Eine weitere Eigentümlichkeit dieser Sprache ist die Rechtschreibung in phonetischer Schreibweise, die häufige Bezeichnung der Vokale (z. Bsp. lär jV, lex j*5 in der Mehrzahlendung). In der Datierung geben sie den türkisierenden Formen den Vorzug. 1 Die Tugra An Stelle der Unterschrift kam die Tugra. Die der Hane. Tugra der Hane stimmt inhaltlich im wesentlichen mit der der Sultane überein: Ihr dick geschriebener Text enthält den Namen des Herrschers, den Titel hän (oU-), daran, durch das Wort bin (cf. 'Sohn 1 ) gebunden, den Namen des Vaters. Daneben links, entsprechend dem Worte dä'imä (lib 'immer') der Sultanstugra, steht lesbar geschrieben das Wort </*Jy (sözümüz 'unser Wort, unsere Verordnung'). Das Siegel Ihre Urkunden versahen sie, u. zw. vor dem der Hane. Anfang der ersten Zeilen oder in der unteren linken Ecke des Schriftstückes, mit einem Siegel. Das Siegel der Häne war birnenförmig; man achtete sehr darauf, dass das spitze Ende nach oben kam. 2 IL GEISTLICHE URKUNDEN. DIE SCHRIFTSTÜCKE DER KÄDIS. Den Ubergang von den weltlichen zu den geistlichen Urkunden bilden die Kädlurkunden. Ihre Aussteller, die Kädis (^Is), bekleideten ein doppeltes Amt. Sie wirken nämlich in der Verwaltung im Sinne der weltlichen Ordnung; als Richter — als Präsidenten des Medzlis 4 ser' — wirken sie mehr im Sinne des Kirchenrechts. Die in dieser Eigenschaft von ihnen ausgegebenen Urkunden sind den der niedrigeren Beamten ähnlich und werden mit denselben Namen (hurüf, vesika, kitäb, kjägld, varaka u. s. w.) bezeichnet; die richterlichen Aussprüche tragen dagegen den besonderen Namen hödzdzet (cJs&>-). Von anderen Urkundenarten unterscheidet sich diese durch die Nennung von Zeugen und die Beglaubigung des Schriftstückes. Die Aufzählung der Zeugen wird durch eine Die Aufzählung der in ihrer Form sehr auffällige Wendung, durch die Zeugen. Worte suhüd-el-häl (JU-t iy -), eingeleitet; das einleitende Sin (£) ist ebenso ausgezogen wie das Sin (—) der Formeln JU# (sebeb' 1 tahrir) und durchläuft fast die ganze Zeile; unter dieser befinden sich die Namen der Zeugen, darunter gegebenenfalls ihr Rang, ihre Beschäftigung und ihr Wohnort. Eigenhändigen Unterschriften bin ich noch nicht begegnet. In Prozessen zwischen Christen kommen auch solche als Zeugen vor, aber in diesen Fällen auch ohne eigene Unterschrift. Die Unterschrift des Kädi (imdä' 1 kädi t^L-^ Die Unterschrift des ^lä), bezw. die Beglaubigungsformel ('ibäre' 1 Kadi. tasdik y„-UÖÜ' *ejLc) steht oben, auf dem über Die Beglaubigungsdem Anfang des Textes freigelassenen Raum. Auf formel. manchen Urkunden finden wir drei bis vier Formeln aus der Feder verschiedener Kädis, die einander im Amt gefolgt waren. Solche Formeln bringen Name und Amt (kadä) der beglaubigenden Kädis, machen also die Ortsnennung des Datums, den Mahall 1 tahrir, überflüssig. Diese Formeln stimmen inhaltlich miteinander überein, doch sind ihre Ausdrücke sehr abwechslungsreich. 1 Vermutlich gebrauchten die Kädis, die sich für Meister der Konzeption hielten, aus Eitelkeit niemals eine schon von einem anderen Kädi gebrauchte Formel. Aus dem reichen Material sollen als Beispiele dienen 2 : ob, j p Ol OC'AJ jft £ ^Vl 'Die Angelegenheit ist, wie hier erzählt wird; es hat dies 1 Vergl. die Tärlhformeln der Pasas von Buda. (S. LIII.) 8 Budapest, Staatsarchiv, von der UAW übernommene Urkunden, Archiv der Stadt Debrecen, Turcica. 1 Eine solche Sammlung bietet Kraelitz MOG II. S. 137 ff. 3 S. noch die Beispiele bei den Kopien. (S. LVII—LVIII.)