Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)
DIPLOMATISCHER TEIL
geschrieben der arme . . . Ehre und Würde über ihn'; J^^UU-L- j ft LA2J ^UJI 'Die Angelegenheit ist, wie folgt, und die Sache, wie sie erscheint; geschrieben hat es der geringste der Menschen, Mehmed, Kädi der Kadä von Sölnok und Senmiklös'; . .. A-AJI OJJ>- «ui jf}> L^>- ^Vl 'Die Sache ist, wie hier geschrieben steht; geschrieben hat es der arme Diener . . .'; .. . Albe-— 4JJI V ^ 'Was drinnen steht, ist so, wie es drinnen steht; geschrieben hat es der arme ... — berühmt sei Gott —*; V^'jl ^ J dUi % £\j wbOl 1.x* J jjkmj y* U . . . 'Was in dieser Schrift geschrieben steht, ist ohne Zweifel und Verdacht wahr; geschrieben hat es .. .\ An diese Formeln knüpfte sich ein Stossgebet («u*. je, 4I Ihm sei vergeben'), was mit Sicherheit darauf hinweist, dass der Schreiber derselben der Klasse der Kädis oder Muftis angehört: A! JA jj> JA ^\ \s r . jj*m ¿^11 iS-^ •Ufr ^ "Isä, in dieser Sache von dem, dem der Befehl zukommt, beauftragter Mufti; ihm sei vergeben'; 4J (^¿11 t5-*£fr AUL p .^<rt< 'Der fest auf Gott vertraut, 'Isä, Mufti von Bndin; ihm sei vergeben'. 1 DAS VAKF-NÄME. Das Vakf-näme (<uü *_iäj) oder Vakfije (s^äj) ist eine Urkunde, in der jemand vor den kirchlichen Behörden eine fromme Stiftung macht. Die Vakf-nämes beginnen mit der Unterschrift des Stifters (väklf oiSlj), mit der des vom Geniesser der Stiftung Beauftragten, der betreffenden Kädis oder Muftis und der Zeugen. 2 Den Unterschriften folgt der Text, in dessen langatmiger Einleitung der Stifter Gott für alles erhaltene Gute Dank sagt und die Stiftung seiner Gnade empfiehlt. Dann folgt die Aufzählung und genaue 1 Die Urkunden des Friedens von Szöny und Gyarmat (hg. von Gevay). 2 Diese Anordnung behalten auch die buchartigen Kopien bei, hier stehen also die Kopien der Unterschriften und der Beglaubigung auf der ersten Seite. Bestimmung der Gegenstände (vakf oder mevkufat oljy^>») der Stiftung, sowie die Feststellung ihrer Bestimmung bezüglich der Verpflichtungen und der Rechte der Beteiligten. Der Schluss (zejl' 1 vakfije <Jüj JJ„J>) 'Ende des Vakfnäme') enthält noch ein Gebet des Stifters, worin dieser den Segen Gottes auf die Stiftung herabfleht. Die Vakf-nämes wurden im Osmanischen Reiche auf Papier geschrieben 1 und in Rollenform aufbewahrt. Die Qualität des Papieres war dieselbe wie bei den weltlichen Urkunden, auch in der Breite, die meistens 20—25 cm beträgt, stimmen sie mit diesen überein. Die Länge schwankt jedoch nach der Grösse der Stiftung und der Zahl der Verfügungen. 2 DAS FETVÄ. Die Fetväs (i¿3, arab. Plur. fetävä \$j&) sind Der Begriff des Fetvä. Schreiben, worin die zuständige geistliche Behörde ihre auf dem Serl'at begründete Meinung über eine juristische Frage darlegt. Es sind also Auslegungen des mohammedanischen Kirchenrechts auf konkrete Fälle. Da ein Fetvä bis zu seiner Aufhebung durch ein anderes Fetvä Gesetzeskraft besass, war es ein sehr wichtiger Faktor bei der Urteilssprechung; die Kädis formten ihre Urteile auf Grund von Fetväs und erbaten sich solche, wenn ihnen ein neuartiger Fall vorkam. Es ist leicht begreiflich, dass diese urspünglich mohammedanisch kirchlichen Schriftstücke wegen ihres engen Zusammenhanges mit dem täglichen Leben und dessen Wirtschaftsverhältnissen nicht nur in der Kirchensprache abgefasst wurden. Die Fetväs der osmanischen 5ejh-ül-isläme sind mit geringen Ausnahmen osmanli-türkisch abgefasst. 3 1 Die wichtigen Vakf-nämes meisselte man früher in Stein (TOEM I. 116, II. 752.) 2 Einzelne Vakf-nämes des Konstantinopler Evkäf müdirijeti, das neuerdings mit der zentralen Überwachung der Vakfs, bezw. mit der Registrierung und Sammlung der Vakf-nämes beauftragt wurde, überschreiten die Länge von zwanzig Metern. a Das Stambuler Evkäf-museum enthält viele Fetväs der osmanischen Sejh-ül-isläme. Aus dieser Sammlung gab Ahmed Reflk im c //m7j'e säl-nämesi (^^LJU a. H. 1334 (= a. D. 1916/17) zweihundertfünfzig Stück in Faksimile heraus. Das angeblich bis H. 927 (= a. D. 1520/21) reichende Urkundenmaterial des Bäb'i meslhat (TOEM I. 67) enthält sehr wahrscheinlich wertvolle Stücke dieser Art.