Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)

DIPLOMATISCHER TEIL

geschrieben der arme . . . Ehre und Würde über ihn'; J^^UU-L- j ft LA2J ^UJI 'Die Angelegenheit ist, wie folgt, und die Sache, wie sie erscheint; geschrieben hat es der geringste der Menschen, Mehmed, Kädi der Kadä von Sölnok und Sen­miklös'; . .. A-AJI OJJ>- «ui jf}> L^>- ^Vl 'Die Sache ist, wie hier geschrieben steht; geschrieben hat es der arme Diener . . .'; .. . Albe-— 4JJI V ^ 'Was drinnen steht, ist so, wie es drinnen steht; geschrieben hat es der arme ... — berühmt sei Gott —*; V^'jl ^ J dUi % £\j wbOl 1.x* J jjkmj y* U . . . 'Was in dieser Schrift geschrieben steht, ist ohne Zweifel und Verdacht wahr; ge­schrieben hat es .. .\ An diese Formeln knüpfte sich ein Stossgebet («u*. je, 4I Ihm sei vergeben'), was mit Sicher­heit darauf hinweist, dass der Schreiber derselben der Klasse der Kädis oder Muftis angehört: A! JA jj> JA ^\ \s r . jj*m ¿^11 iS-^ •Ufr ^ "Isä, in dieser Sache von dem, dem der Befehl zukommt, beauftragter Mufti; ihm sei ver­geben'; 4J (^¿11 t5-*£fr AUL p .^<rt< 'Der fest auf Gott vertraut, 'Isä, Mufti von Bndin; ihm sei vergeben'. 1 DAS VAKF-NÄME. Das Vakf-näme (<uü *_iäj) oder Vakfije (s^äj) ist eine Urkunde, in der jemand vor den kirch­lichen Behörden eine fromme Stiftung macht. Die Vakf-nämes beginnen mit der Unter­schrift des Stifters (väklf oiSlj), mit der des vom Geniesser der Stiftung Beauftragten, der betref­fenden Kädis oder Muftis und der Zeugen. 2 Den Unterschriften folgt der Text, in dessen langatmiger Einleitung der Stifter Gott für alles erhaltene Gute Dank sagt und die Stiftung seiner Gnade empfiehlt. Dann folgt die Aufzählung und genaue 1 Die Urkunden des Friedens von Szöny und Gyarmat (hg. von Gevay). 2 Diese Anordnung behalten auch die buchartigen Kopien bei, hier stehen also die Kopien der Unterschriften und der Beglaubigung auf der ersten Seite. Bestimmung der Gegenstände (vakf oder mevkufat oljy^>») der Stiftung, sowie die Fest­stellung ihrer Bestimmung bezüglich der Ver­pflichtungen und der Rechte der Beteiligten. Der Schluss (zejl' 1 vakfije <Jüj JJ„J>) 'Ende des Vakf­näme') enthält noch ein Gebet des Stifters, worin dieser den Segen Gottes auf die Stiftung herabfleht. Die Vakf-nämes wurden im Osmanischen Reiche auf Papier geschrieben 1 und in Rollen­form aufbewahrt. Die Qualität des Papieres war dieselbe wie bei den weltlichen Urkunden, auch in der Breite, die meistens 20—25 cm beträgt, stim­men sie mit diesen überein. Die Länge schwankt jedoch nach der Grösse der Stiftung und der Zahl der Verfügungen. 2 DAS FETVÄ. Die Fetväs (i¿3, arab. Plur. fetävä \$j&) sind Der Begriff des Fetvä. Schreiben, worin die zuständige geistliche Behörde ihre auf dem Serl'at begründete Meinung über eine juristische Frage darlegt. Es sind also Aus­legungen des mohammedanischen Kirchenrechts auf konkrete Fälle. Da ein Fetvä bis zu seiner Aufhebung durch ein anderes Fetvä Gesetzes­kraft besass, war es ein sehr wichtiger Faktor bei der Urteilssprechung; die Kädis formten ihre Ur­teile auf Grund von Fetväs und erbaten sich solche, wenn ihnen ein neuartiger Fall vorkam. Es ist leicht begreiflich, dass diese urspüng­lich mohammedanisch kirchlichen Schriftstücke wegen ihres engen Zusammenhanges mit dem täglichen Leben und dessen Wirtschaftsverhält­nissen nicht nur in der Kirchensprache abgefasst wurden. Die Fetväs der osmanischen 5ejh-ül-isläme sind mit geringen Ausnahmen osmanli-türkisch abgefasst. 3 1 Die wichtigen Vakf-nämes meisselte man früher in Stein (TOEM I. 116, II. 752.) 2 Einzelne Vakf-nämes des Konstantinopler Evkäf müdiri­jeti, das neuerdings mit der zentralen Überwachung der Vakfs, bezw. mit der Registrierung und Sammlung der Vakf-nämes beauftragt wurde, überschreiten die Länge von zwanzig Metern. a Das Stambuler Evkäf-museum enthält viele Fetväs der osmanischen Sejh-ül-isläme. Aus dieser Sammlung gab Ahmed Reflk im c //m7j'e säl-nämesi (^^LJU a. H. 1334 (= a. D. 1916/17) zweihundertfünfzig Stück in Faksimile heraus. Das angeblich bis H. 927 (= a. D. 1520/21) reichende Urkunden­material des Bäb'i meslhat (TOEM I. 67) enthält sehr wahr­scheinlich wertvolle Stücke dieser Art.

Next

/
Oldalképek
Tartalom