Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)

DIPLOMATISCHER TEIL

DIPLOMATISCHER TEIL ALLGEMEINES ÜBER DIE URKUNDEN. Der Die türkische Sprache hat zur allgemeinen Name der Urkunde. Bezeichnung der als historisches Material dienen­den urkundenartigen Schriftstücke zwei Wörter. Beide sind arabischen Ursprungs: die veslka (<2Jj plur. vesaik bedeutet 'Urkunde, Angabe, Quelle (madde oL)', doch kann sie auch für erzählende Quellen (scriptores: mtiellifler jÜAy>) verwendet werden. Das andere W^ort, varaka (^jj plur. evräk jjl) bezeichnet in der Umgangssprache jedes Dokument, in der wissen­schaftlichen Sprache die als historische Quelle dienende Urkunde. In diesem Sinne kommt es in dem Ausdrucke hazine'' evräk (Jjijjl *^J»~ 'Magazin der Dokumente', „Archiv") vor. Beide Wörter sind neben ihrer weiteren Verwendung Namen je einer bestimmten Urkundenart. Die Auf- Nach den ausstellenden Behörden zerfallen teilung der Urkunden, die Urkunden in zwei Hauptgruppen, in geistliche und weltliche. Den Unterschied zwischen diesen zwei Gruppen bildet nicht etwa nur die Person des Ausstellers; auch die rechtliche Grundlage und die Auffassung, die den Geist der Urkunde formt, konnte verschieden sein. Diese Grundlage ist in den kirchlichen Urkunden die sertat (c^oj^) oder kurz ser* jZ») genannte summa iuris eccle­siastici der Mohammedaner, die auf den Schriften der Kirche ohne jede Vermischung mit dem welt­lichen Rechte rein zur Geltung kommt. Die Ur­kunden der weltlichen Behörden fussen auf welt­lichen Gesetzen, auf Erlässen der Herrscher, deren Gesamtheit kanün (<jj»ß) hiess. Da der Kanon keine Widersprüche zur Serfat enthalten durfte, stimmt er im wesentlichen mit dieser überein und war eigentlich deren Auslegung und Anpassung an die wechselnden Verhältnisse. Wenn auch die kirchlichen Urkunden durch ihre Jahrhunderte alte Vergangenheit in formeller und textlicher Hinsicht über die weltlichen erhoben werden, so sind doch diese vom quellenkundigen Standpunkt aus bedeutend wichtiger. Aus diesem Grunde ist die Einteilung der Urkunden und die Reihenfolge ihrer Behandlung die folgende: /. Weltliche Urkunden: 1. Sultansurkunden: Majestätsbriefe, Mani­feste, Friedensdokumente, Staatsverträge, Erlässe, Ernennungen: der Name- und Hükmtypus, der Berät. 2. Urkunden der Beamten des Sultans: a) Meldungen an den Sultan; b) Schreiben des Grosswesirs und der Beamten der Zentralregierung (in Konstantinopel und Adrianopel); c) Urkunden von Beamten, die mit beson­deren Vollmachten ausgestattet sind (Pasas von Buda, Serdäre); d) Briefe der Bejlerbejs; e) Erlässe der Bejlerbejs; f) Urkunden niedrigerer Beamten: richter­liche Aussprüche, Quittungen, Pässe, Vollmachten, u. s. w.; g) Kopien. 3. Die amtlichen Aufzeichnungen der Behör­den (defter, sidzill). 4. Bittschriften, Meldungen. 5. Sendbriefe.

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