Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
und macht diese für wissenschaftliche Forschung zugänglich, auch verwahrt und verwaltet es naturgemass die von der Zentralstelle schon bisher eingezogenen derartigen Bestände. Das seit kaum 3 Jahren bestehende Archiv verwahrt gegenwärtig /l.Aor» 1956/ Archivalien in Dange von ungefähr 7000 Metern und halt umfangreiche Bestände» die es wegen Raummangel noch nicht übernehmen konnte, in Evidenz. Das Archiv bewältigte ,die ersten Schwierigkeiten und ordnete , und verzeichnete einen bedeutende^ Teil seiner Bestende soweit, dass Forschungen im Interesse der Wissenschaft und der Volkswirtschaft in ihnen erfolgreich unternommen werden konnten und in immer mehr Beständen weitergeführt werden können. Ausserhalb der gegenwärtigen staatlichen Archivorganisation verfügen nur noch die Kirchen über grössere Archive. Die Verordnung über die Archive behandelt die Kirchenarchive nicht separat, sondern nur innerhalb der Kategorie der Privatarchive« Durch die Verordnung wird es ermöglicht, dass der minister für Kultus und Unterricht /heute: der Ministerrat/ auf Anraten der Zentralstelle Privatarchive oder archivalische Sammlungen von hervor*-, ragender Bedeutung für Archive von öffentlichem Interesse erklärt. Infolge dessen wurden die meisten Kirchenarchive für Archive von öffentlichem Interesse erklärt* "Der Eigentümer eines Archiv von öffentlichem ... Interesse ist verpflichtet sein Archiv unversehrt und in nutzbarem Zustande zu erhalten und auf eigene Kosten für seine Verwaltung und seinen Schutz zu sorgen. Das Privatarchiv steht unter Aufglüht der Zentralstelle, die Aufsicht erstreckt sich auf die Unterbringung und fachmässijge Verwaltung des ^rchivs und auf die unversehrte Erhaltung seines Bestandes. Der Unterhalter des Privatarchive ist verpflichtet, das Archiv bzw. einzelne Archivalien auf Ansuchen der Zentralstelle de ^ von ihr bezeichneten Personen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen* Der Eigentümer des Privatarchivs kann die Forschung in