Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

Wissenschaft lieber Be amt e r ,be f ah igt , und zugleich verordnete '"'als wissenschaftlicher Beamter kann definitiv nur angestellt werden wer bei einer der Ausrichtung und dem SarausIkreis des betreffenden Institutes entsprechenden öffentlichen Sammlung oder bei einem Universitatsinstitute mindestens ein Jahr Dienst geleistet und vom Rat /der Sammlungsuniversität, später des Hationalmuseums/ ein Zeugnis über seine praktischen Fähigkei­ter erhalten hat."' §.30. dieses Gesetzes dehnte diese Vor­schriften auch auf die Leiter der munizipalarchive aus. Auf Grund dieser Verfügungen bestand die Ausbildung der Archivaren darin, dass die Kandidaten nach entsprechen­der Universitätsa'nsbildung im Ungarischen Staatsarchiv - da dieses die einzige <gle ichausgerichtete öffentliche Landissammlun war - ein Dienst.iahr leisteten, nach dessen .absolvierung sie das Zeugnis des Rates erhielten. Diese Vorschrifte" blieben bis zum Jahre 1949 in Gel­tung, und die Ausbildung der Archivare geschah bis zu diesem Zeitpunkte dementsprechend. Dadurch kam das Staatsarchiv mit den Wissenschaft liehen Beamten der Munizipalarchive in einen persönlichen Kontakt. Da .jeder zu ernennende liunizipaloberar­chivar vor seiner definitiven Anstellung das Zeugnis des Rates des Museum über die erfolgreiche Absolvierung des Pflicht­jahres vorweisen musste, arbeitete jeder Oberarchivar ein Jahr im Staatsarchiv, und erwarb dabei die wichtigsten Ilenntr nisse für den Archivdienst, wurde mit Bestanden und Angestellten des'Staatsarchivs bekannt, wogegen er die bei den Munizipien nötigen speziellen Kenntnisse im eigenen Archiv schon bei der praktischen Arbeit erlernte. , Der Staatsarchiv nahm auch auf die Ernennung der Oberarchivare einen eünfluss, da die Obergespane den Ober­archivar aus den vom Rat den Fationalmuseums vorgeschlagenen Personen ernannte, der Vorschlag aber im wesentlichen vom Staatsarchiv gemacht wurde. Dadurch konnten fachliche Interessen gesichert werden - fr.11 ich war so nicht zu vermeiden, dass z.B. auf Grund spezieller Bewilligung des Reichsv.-.rwesers demand nach Absolvierung der Gartenbaufachschule, ohne Maturltät

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