C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
I I Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 411 die ihre Zehntenrechte dokumentierenden Urkunden aufzubewahren, können wir diesbezüglich doch kein genaueres Datum bestimmen. Es ist aber gewiss, dass das Kollegiatkapitel gegen Ende des 13. Jahrhunderts, während der Amtszeit von Lodomer, dem Erzbischof zu Gran von diesen Rechten schon Gebrauch machte. Zusammenfassend können wir feststellen, dass aus dem im 13. Jahrhundert erworbenen Magistratsrecht auf das erste Viertel des 14. Jahrhunderts nur noch das Einkommen, also das „Viertel" erhalten blieb und die weiteren Jahrhunderte überdauerte. Das Kollegiatkapitel ließ dann die von ihm ausgeübte Praxis auch durch den damaligen Erzbischof im Jahre 1332 bestätigen, bzw. im Jahre 1439 auch dem Domkapitel zu Gran gegenüber sichern. Im Fall der zweiten Frage bestimmten wir zunächst anhand der Prozessakten, wie viel Wein als Zehntel des Weinzehnten dem Kollegiatkapitel zu Pressburg zuteil wurde. Beim Rechnen war es uns dienlich, dass die Proportion der Verteilung des Weines zwischen dem Propst und den Kanonikern aus der Aussage der Kanoniker eindeutig hervorging. Demnach erhielt der Propst Ladislaus Sós das Viertel des dem Kollegiatkapitel zustehenden Weines, d.h. er bekam 25 Fässer und 7 Eimer Wein im Jahre 1421. Davon konnte schon leicht ausgerechnet werden, dass das Kollegiatkapitel in jenem Jahr insgesamt über 103,5 Fässer Wein verfügte. (Das entspricht sonst dem Hundertstel des im Komitat Pressburg gekelterten Weines, da das Kollegiatkapitel das Zehntel des Zehnten besaß.) Dementsprechend musste der Preis eines Fasses Wein bestimmt werden. Die Kanoniker warfen dem Propst in der Klage Nr. 20 vor, dass er zu den Einziehungskosten des Zehntels des Weinzehnten trotz seines Versprechens nicht beitrug. Einem der Zehnteneinzieher des Kollegiatkapitels, Nikolaus, dem Sohn von Koloman bezahlte er aber den auf ihn entfallenden Viertelteil der Eintreibungskosten des Weinzehnten, von 21,5 Gulden. Und zwar so, dass er ihm kein Geld sondern zwei Fässer Wein übergab. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass der Preis eines Pressburger Fasses 2,7 Hundert-Denare Ungarischen Gulden entspricht. Es ziemt sich aber, mit dem so berechneten Verhältnis zwischen Fass und Ungarischen Gulden vorsichtig umzugehen, da es ganz gewiss als ein ziemlich niedriger Preis galt; der tatsächliche Marktwert des Fasses Wein geht ja aus dem Ganzen nicht hervor. Jedenfalls können wir das in Betracht dessen sicherlich behaupten, dass ein Fass Wein wenigstens 2,7 Ungarische Gulden kostete. Da - wie wir das errechnet haben - der aus den Weinzehnten des Komitats Pressburg dem Kollegiatkapitel zustehende Zehntenteil 103,5 Fässer Wein ausmachte, betrug das 279,45 Ungarische Gulden. Zum Vergleich können wir die Angaben des Domkapitels zu Wesprim vom Anfang des 16. Jahrhunderts anführen: Das Kapitel verpachtete den Weinzehnten der in den Ofener Bergen liegenden Zehentbezirken mit den Namen Magnum Foliatum und Nándor im Jahre 1524 für 250 Ungarische Gulden. i i