C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 403 jeweiligen Klagepunktes mitgeteilt; in der dritten und in der vierten Spalte aber haben wir angegeben, in welcher Urkunde (unter welcher Nummer) die Bekanntmachung und die Verhandlung des jeweiligen Klagepunktes zu finden sind, bzw. in welcher Urkunde darauf hingewiesen wurde; (in [ ] stehen die geschlussfolgerten Daten. Nr. Gegenstand Urk. Hinweise [1] [Inhalt ist nicht bekannt]2. Der Propst stellte aus seinen Einkünften keinen Kaplan für die Leitung der Matutin und der Prim (der Laudes) an. (9) (17) 3. Der Propst beschuldigte eigenmächtig und unbegründet vor dem König die Mitglieder des Kollegiatkapitels. (10) (17) 4. Der Propst hielt den Kanoniker Philipp unberechtigt gefangen. (10) (17) 5. Der Propst bedrohte die älteren Kanoniker mit Gefängnis und mit Entziehung ihrer Güter. (10) (17) [6-1 [Inhalt ist unbekannt, steht mit der Belästigung der Kanoniker im Zusammenhang.] [(7)] (11,17) 7. Der Propst beanstandete die Arbeit des Dechanten, der zur Verwaltung der aus den gemeinsamen Gütern stammenden Einkünfte gewählt wurde. (11) (17) 8. Der Propst ernannte eigene Offiziale statt eines Dechanten. (11) (17) 9. Die Offiziale des Propstes schickten die gemeinsamen Hausen nicht nach Pressburg, sondern sie ließen sie verderben. (12) (17) 10. Die Tätigkeit der pröpstlichen Offiziale droht die gemeinsamen Güter zu entvölkern. (11) (17) 11. Der Propst ließ die Einkünfte im eigenen Haus verteilen. (11) (17) 12. Der Propst behielt von den Hausen eigenmächtig mehr zurück. (1421) (12) (17) [13.] Der Propst behielt von den Hausen unproportioniert mehr zurück. (1424) (6) (17) [14.] Der Propst beteiligte sich an den Baukosten der Absperrvorrichtung zum Fischfang nicht. (6) (17) 15. [Es wurde mit dem nächsten Klagepunkt zusammengezogen, wahrscheinlich hängt das ebenfalls mit dem Hausenfang zusammen.] (12) (13) 16. Der Propst ließ ohne das Wissen des Kollegiatkapitels eigenmächtig auch Fische anderer Fischarten in sein Haus bringen. (12) (17) 17. Der Propst trug zur Erstellung einer Absperrvorrichtung zum Fischfang, zum Kauf von Schiffen und Fischnetzen sowie zur Bezahlung von Fischern nicht bei. (14) (17) [18.] Der Propst trug zur Rücklösung eines Landhofes (lat. curia = Grundstück mit Wohnhaus und landwirtschaftlichen Nebengebäuden) nicht bei.(17) 19. Der Propst weigerte sich, die sich aus den königlichen Steuern ergebenden Schulden seines Vorgängers, Johannes Jubar zu bezahlen. (15) (17) 20. Der Propst entrichtete den Einziehem des Zehnten den auf ihn entfallenden Teil der Eintreibungskosten nicht und beschlagnahmte neun Fässer Wein. (16) (17)