C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 401 erwähnt. Erstaunlicherweise tauchen in den Dokumenten auch Termine auf, die auf einen Sonn- oder Feiertag fielen, an denen eigentlich keine Gerichtsverhandlung stattfinden sollte. Die Tatsache, dass eine Urkunde auf einen Feiertag datiert wurde, konnte zweierlei Gründe haben. Einerseits, dass das Gericht in Wirklichkeit nicht an diesem Tag sondern am darauf folgenden Wochentag tagte, andererseits, dass ein Prozessschritt (z.B. Zeugenbefragung) auch an einem Feiertag erfolgen konnte, wenn er nicht vor dem Gericht stattfand. Anhand einiger Angaben des untersuchten Materials können wir auch auf die Sitzungspraxis der einzelnen Kirchengerichte schließen. Das Gericht der Zipser Propstei tagte üblicherweise freitags, was auch durch andere Urkunden dieser Institution Bestätigung findet. Die Sitzungen konnten vom Freitag lediglich in solchen Fällen auf andere Tage verlegt werden, wenn der Freitag auf einen Feiertag fiel oder es andere technische Hindernisse gab; Rechtsschritte an anderen Schauplätzen waren jedoch nicht an einen bestimmten Tag gebunden. Anderenorts gab es mehr als einen festen Sitzungstag, dabei konnte eine größere Menge an zu bearbeitenden Rechtsfällen eine Rolle gespielt haben. Für das Erzbischöfliche Gericht zu Gran z.B. können der Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag als Sitzungstage nachgewiesen werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass im untersuchten Zeitraum an Kirchengerichten Ungarns mehrere Sitzungsperioden üblich waren, die am achten Tag nach einem wichtigeren Kirchenfeiertag ihren Anfang hatten, dies war jedoch weder vor- noch festgeschrieben. Die vielen verschiedenen Verhandlungstage zeugen also davon, dass die Arbeit der Kirchengerichte - die Ostern- und Weihnachts- sowie die Erntezeit abgerechnet - praktisch kontinuierlich verlief. All das deutet bereits auf die spätere Entwicklung hin: die Festsetzung der Sitzungsperioden parallel zu den weltlichen Gerichten. 4. Ablauf und Bekanntmachung der Pressburger Rechtsangelegenheiten Die das Thema unseres Bandes bildende Angelegenheit war nach ihrem Gegenstand ein Rechtsstreit in Bezug auf die Kirchendisziplin und auf das Einkommen zwischen dem Propst zu Pressburg und den Kanonikern seines eigenen Kollegiatkapitels. Der Zwist begann nach der Einsetzung des Propstes, Ladislaus Sós von Sóvár, in sein Amt, der bestrebt war, die Verteilung des Einkommens der Körperschaft zu kontrollieren und den ihm zustehenden Anteil zur Unbill der Kanoniker zu erhöhen. Zugleich wollte er die Schulden seines Vorgängers, des Johannes Jubar und den Anteil der auf ihn entfallenden verschiedenen Ausgaben des Kollegiatkapitels nicht oder nur zum Teil bezahlen. Sein Verhältnis zu seinen Kanonikern verschlechterte sich bis zum Ende des Jahres 1423 gänzlich. Einen der gegen ihn opponierenden Kanoniker ließ er sogar T I