C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

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400 RESÜMEE János Surányi). Wir haben als Gerichtshandbuch das im Jahre 1271 zusammen­gestellte (1286 und 1291 überarbeitete) Werk Speculum iudiciale von Guillaume Durand verwendet. Im ersten Teil des Kapitels stellen wir den allgemeinen Verlauf und die Züge des Kirchengerichtsverfahrens dar, soweit diese zum Verständnis des Rechtsfalls nötig sind. Aus den Abschnitten des Verfahrens ergibt sich die Gliederung der Kapitel: 1. Vorbereitung (von der Zusammenstellung und dem Einreichen der Klageschrift bis zur Vorladung der Zeugen), 2. Prozessverlauf (von der Vorladung über die Sammlung der Beweise und der Anhörung der Zeugen bis zur Urteilsfindung), 3. Urteilsverkündung und Vollstreckung. Im letzten Abschnitt des Kapitels untersuchten wir die Gerichtstage der ungarischen Kirchengerichte. Die „Amtszeiten" der mittelalterlichen ungarischen Kirchengerichte, das System der Sitzungen kennen wir noch nicht in allen Einzelheiten. Der Rahmen dafür wurde jedoch auch in dieser Hinsicht vom Kirchenrecht vorgegeben. Einerseits ergibt sich aus der Verteilung der kirchlichen Festtage, dass zwischen Weihnachten und dem Dreikönigsfest, um Ostern, Fronleichnam und Pfingsten einige zusammenhängende verhandlungsfreie Tage lagen, im August und September gliedern wieder einige Feiertage die Arbeitszeit der Gerichte. Andererseits war das Aussetzen der Verhandlungen auch eine technische Frage, sodass sich die Praxis von Ort zu Ort unterschiedlich gestalten konnte. Im Königreich Ungarn gab es in der Praxis der weltlichen Gerichte seit der zweiten Hälfte des 15. Jh.s gerichtliche Sitzungsperioden, auch die Kirchengerichte in der Neuzeit arbeiten nach Sitzungsperioden und sitzungsfreien Abschnitten. Aber wie war es in der ersten Hälfte des 15. Jh.s? Wir verfuhren so, dass wir aus einer statistisch verwertbaren, landesweit gesammelten Datenmenge, aus der Regestensammlung von György Bónis, die zwischen 1350 und 1450 entstandenen 1573 Regesten studierten. Wir haben versucht, die in diesen vorkommenden Gerichtstermine herauszusuchen, mit besonderer Hinsicht auf die Vorladungs- und Vertagungstage sowie die Termine in den Gebotsbriefen und in den Urteilsverkündungen (s. Tabelle 3 im ungarischen Text). Anhand der Angaben können wir in der Praxis der Kirchengerichte vor 1450 bei insgesamt 32 Festen eine 8- bzw. 15-tägige Unterbrechung der Sitzungen für insgesamt 235 (einige weitere Daten hinzuziehend für 247) Tage nachweisen. Diese 8-tägigen Perioden beziehen sich auf den achten Tag eines Festes, die verschiedenen Urkunden berichten etwas inkonsequent über das „Achtel" bzw. den achten Tag eines Festes. Von den zahlreichen Achteln in diesen 100 Jahren erheben sich diejenigen vier (in der Tabelle 3 fett gedruckt), die auch die Verhandlungspausen der weltlichen Gerichte darstellten: Heilige drei Könige, Sankt Georg, Sankt Jakob und Sankt Michel. Gut abgrenzbar sind weiter einige Achteln von geringerer Bedeutung, die während der 100 Jahre mehr oder weniger konstant Vorkommen und die zwischen die großen Achteln fallen. Die Achteln anderer Kirchenfeste werden lediglich sporadisch

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