C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 395 2. Der Aufbau und die personellen Verhältnisse des Pressburger Kollegiatkapitels (1421-1425) Wir haben den Aufbau und die Tätigkeit des Pressburger Kollegiatkapitels mit besonderem Hinblick auf den Zeitraum unseres Rechtsstreites untersucht. Mit Beachtung der früheren Forschungsergebnisse konnte aufgrund der aufgearbeiteten Quellen festgestellt werden, dass das Kollegiatkapitel außer dem Propst aus 14 Kanonikern bestand. Unter den Kanonikern finden wir auch die Pfarrer der Martins- (mit einer anderen Bezeichnung Sankt Salvator-) -kirche und der außerhalb der Pressburger Stadtmauern stehenden Lorenzkirche. Nach einer Vereinbarung zwischen der Stadt Pressburg und dem Kapitel im 15. Jh. übte zwar die Stadt das Recht des Lehnherren aus, die Pfarrer mussten jedoch aus der Reihe der Kanoniker gewählt und danach dem Graner Erzbischof und dem Vikar vorgestellt werden. Im Pressburger Kollegiatkapitel gab es außer dem Amt des Propstes lediglich einen Kustos und einen Diakon. Während der Herrschaft von Sigismund vertrat der Kustos des Öfteren das Kapitel, mehrmals verfuhr er auch als Beglaubiger von Schriftstücken. Außerdem tauchte der zwischen 1409 und 1433 als Kustos tätige Jakob (Sohn des Pressburger Händlers Johann) in den 1430-er Jahren mehrmals als Vertreter des Propstes auf, er wurde sogar (mindestens einmal) zum Diakon gewählt. Dieser Jakob war - wie es aus den Dokumenten des Rechtsstreites hervorgeht - ein Gegner des Propstes. Hinsichtlich des Amtes des Diakons sowie der Amtsträger konnten wir feststellen, dass ihre Aufgabe - ähnlich den anderen Kanonikern - in der Verwaltung der Kirchengüter und Einnahmen sowie in der Administration bestand. Trotz der spärlichen Quellenlage bezüglich der Pressburger Diakone kann vorsichtig behauptet werden, dass das Kapitel in der untersuchten Periode stets bemüht war, das Amt des Diakons auszufüllen. Diese Behauptung kann auch damit untermauert werden, dass der im vorliegenden Band untersuchte Streitfall sich gerade aus dem Grunde entfachte, dass der Propst sich in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Kollegiatkapitels einzumischen versuchte: Einerseits ließ er eine Diakonwahl nicht zu, andererseits verhinderte er den Diakon, sein Amt anzutreten. Das Urteil der delegierten Richter verrät weitere Einzelheiten über den Aufgabenbereich des Diakons. Der Diakon trieb die Einnahmen nicht nur ein, er verfügte auch über sie. Außerdem hatte er die Pflicht, das sog. Registrum über die Einnahmen und Ausgaben des Kollegiatkapitels zu führen sowie das ihm zustehende Viertel von den gemeinsamen Einnahmen an den Propst weiterzuleiten. Bei einem eventuellen Fehlverhalten konnte der Diakon im Namen des Kapitels zur Rechenschaft gezogen und sogar mit dem Wegnehmen seiner Besitztümer bestraft werden. Aus den fragmentarischen Quellen geht auch hervor, dass dem Diakon für seine Arbeit ein Lohn (aus den Einnahmen des Kapitels) zustand. Für seine Höhe gibt es einen einzigen Hinweis im Urteilsbrief Nr. 6: Im Jahre 1424 betrug sein „Jahresgehalt" (saliarium annuum) 24 Forinten. [ I