C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

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i I Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel (1421-1425) Die geistliche Gerichtsbarkeit in Ungarn - Der Aufbau und die Tätigkeit des Pressburger Kapitels am Anfang des 15. Jahrhunderts 1. Über die mittelalterlichen Kirchengerichte in Ungarn Die Geschichte der mittelalterlichen Kirchengerichte in Ungarn ist bis heute nicht in allen Einzelheiten bekannt, uns stehen lediglich Teilergebnisse zur Verfügung. Die eigenen Archive dieser Gerichte sind nämlich auf dem Gebiet des Ungarischen Königreichs nicht erhalten geblieben, daher kann ihre Tätigkeit lediglich aufgrund von einzelnen erhaltenen Urkunden studiert werden. Auch von diesen Dokumenten wurde nur ein Teil publiziert. Die bis jetzt vollständigste Sammlung solcher Urkunden stammt von György Bónis, der die Regesten von 4377 Kirchengerichtsurkunden angefertigt hat. Aufgrund einer früheren Materialgrundlage hat er 1963 eine deutschsprachige Studie veröffentlicht, die die mittelalterlichen Kirchengerichte in Ungarn im Allgemeinen darstellt. Neben Bónis sei der Kirchenrechtswissenschaftler Péter Erdő erwähnt, der in den 1990-er Jahren mehrere Beiträge zu diesem Thema verfasst sowie eine Liste der Kirchengerichtsurkunden zusammengestellt hat (die jedoch keineswegs vollständig ist). Dank der äußerst engen Kontakte zwischen den beiden Gebieten im Mittelalter eignet sich die Monographie von Elemér Balogh über die bayerische Kirchengerichtsbarkeit des Mittelalters für etwaige Analogien hervorragend. Den Aufbau der mittelalterlichen Kirchenorganisation in Ungarn hat Szabolcs Anzelm Szuromi mit Hinblick auf die kanonrechtlichen Regelungen und die Synodenverordnungen analysiert. Schließlich muss auch Kinga Körmendy erwähnt werden, die anhand der mittelalterlichen Bücher­sammlung des Graner Domkapitels auf die (Ausbildung der Domherren zu schließen versuchte. Den Forschern steht jedoch noch keine fachlich fundierte Arbeit zur Verfügung, die eine solide theoretische Grundlage zur detaillierten Analyse der mittelalterlichen ungarischen Kirchengerichte bietet. An der Spitze der Diözesangerichte standen (und stehen auch heute noch) die Bischöfe, die Leitung der Kirchengerichte wurde jedoch bereits im 12.-13. Jh. europaweit an andere Personen übertragen. Während auf deutschem, französischem, englischem und polnischem Gebiet auf diesen Posten sog. Offiziale gewählt wurden, die lediglich über die richterliche Macht des Bischofs verfügten, hat sich auf den Gebieten Iberiens, Dalmatiens, Italiens und Ungarns i i

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