Pajkossy Gábor: Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien Kabinettsarchiv : Magyar Országos Levéltár, Filmtár : A Staatskonferenz (Konferenz, Ministerialkonferenz) magyar vonatkozású iratai : (A-, B-, S-sorozat) : 1809–1848 : Repertórium (A Magyar Országos Levéltár segédletei, 2. Budapest, 1998)

HUNGARICA DER STAATSKONFERENZ 1809-1848 Dieser thematische Behelf wurde zu den das alte Ungarn (Königreich Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen und die Militargrenze) betreffenden Schríften der Serien A, B und S der Conferenzakten des Kabinettsarchivs des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien angefertigt. Im Laufe der Geschichte der Habsburgermonarchie wurden zahlreiche vorübergehende, oft paralell beratende Körperschaften der Zentralverwaltung errichtet. Am Anfang des 19. Jahrhunderts, zur Zeit der napóleonischen Kriege forderte die schwerfállige kollegiale Amtshandlung des mit den Vortrágen der Hof­und LandesbehÖrden überbelasteten Staatsrates, dap die dringenden Angelegenheiten zur allerhöchsten Entschliepung durch direkte Beratungen der Staatsminister und der Prasidenten der Hofstellen vorbereitet werden. Die Staatskonferenz institutionalisierte sich 1809, als solche Beratungen zur Überwindung der Finanzkrise, die durch eine neue militarische Niederlage im Krieg gegen Napóleon und durch die französische Besetzung hervorgerufen wurde, unter dem Vorsitz des Staats- und Konferenzministers, Grafen Károly Zichy regelmápig abgehalten wurden. Zu Begirm bestand die Staatskonferenz aus zwei Sektionen. Die sg. „allgemeine Conferenz" bescháftigte sich mit den auswártigen Angelegenheiten, den Militarsachen sowie mit den Finanzgegenstanden von prinzipieller und geheimer Natúr. Die „engere Conferenz" bereitete die durch den Kriegszustand notwendig gewordenen Verordnungen vor und behandelte die Durchfühiungsbestirnmungen der wichtigsten Entscheidungen. Die Kompetenz der Staatskonferenz und ihre Stellung zum Staatsrat wurde 1814 neugeregelt und diese Ordnung blieb bis zum Tode Franz I. in Geltung. Zu den wichtigsten Neuerungen des Jahres 1814 gehörte, dap die allgemeine und engere Konferenz zusammengelegt wurde. Die Konferenz sollte die vom Staatsrat begutachteten Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit vor der letzten Entscheidung nochmals beraten und die divergierenden Meinungen der einzelnen Hofstellen einholen. Den Vorsitz in den Verhandlungen, die eine Zeit lang als Ministerialkonferenzen geplant waren, ruhrte Gráf Károly Zichy unverandert weiter. Dieses Grémium bestand aus permanenten und zeitweiligen Mitgliedern. Zu den permanenten Mitgliedern gehörten die Staats- und Konferenzminister Clemens Fürst Metternich und Joseph Gráf Wallis und einige Staatsráte. Zeitlich wurden die Prasidenten der Hofstellen, die referierenden Staastráte und andere höhere Staatsbeamten einberufen. Die Konferenz war kein Regierungsorgan, sondem galt als ein konsultatives Forum der zentralen Verwaltungsbehörden. Nach dem Tode von Grafen Károly Zichy (1826) hatte der rangálteste Staats- und Konfererizminister Fürst Metternich den Vorsitz in der Staatskonferenz inne. Trotz der einflupreichen Teilnehmer war die Staatskonferenz nicht das alleinige Beratungsorgan von Franz I. Er bediente sich oft der Miríeln der persönhchen Einflupnahme und hep sich über wichtige Angelegenheiten durch seine vertrauten Kabinettsreferenten unabhángig von der Konferenz beraten. So betűiden sich die Unterlagen wichtiger Betreffe nicht in den Konferenzakten, sondem in den gropen Sammelbestanden des Herrschers (wie z. B. Kaiser-Franz-Aktén, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien; Hungarica aus der Privatbibliothek S.M. Franz I., Ungarisches Staatsarchiv Budapest).

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