Soós László (szerk.): Magyar Minisztertanácsi jegyzőkönyvek 1867-1918. A Khuen-Héderváry és a Tisza kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei - A Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 56. (Budapest, 2018)

2. kötet - Idegennyelvű összefoglalók

beauftragt. Ab 3. März 1904 bekleidete Karl Khuen-Héderváry das Amt des Ministers am Allerhöchsten Hoflager. Das Tisza Kabinett erfüllte vom 14. Februar 1905 bis 18. Juni 1905 als geschäftsführendes Kabinett seine Aufgabe. Es ist nicht meine Aufgabe, über den Wirkungskreis des ungarischen Ministerrates einen historischen Überblick zu geben, denn diese Arbeit wurde schon von Emma Iványi in der Einleitung der Quellenausgabe „Magyar minisztertanácsi jegyzőkönyvek az első világháború korából 1914-1918.” ausgeführt. Uber die amtliche Arbeit des Minis­terrates werden weitere ausführliche Informationen von János Lakos in der 1999 er­schienenen Quellenausgabe „A Szapáry- és Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13.” veröffentlicht (166-170.). Deswegen gehe ich nur auf die Bekanntgabe des 1897 angenommenen, neuen Reglements, also vor der Periode des Khuen-Héderváry- und des Tisza Kabinetts ein. An der Ministerratssitzung vom 21. November 1895 faßten die Mitglieder des Kabi­netts unter der Führung von Br. Dezső Bánffy über die Ausarbeitung eines neuen, die Arbeit des Ministerrates bestimmenden Reglements einen Entschluß. Die Mitarbeiter des Sekretariats des Ministerrates verfertigten Anfang 1896 zwei Projekte. Nämlich das Verzeichnis der „Vor Seine Majestät zu bringenden Angelegenheiten” und das der „Vor den Ministerrat zu bringenden Angelegenheiten”. Der Ministerpräsident schickte die Vorlegungen zur Begutachtung auch den Ministern und dem dem König unmittelbar unterstellten Abteilungsleiter des Kabinettsbüros weiter. Die Einführung der Modifi­zierungen hielt das Kabinett wichtig, denn die tägliche geschäftsführende Praxis wich sich nach mehreren Jahrzehnten schon in vielen Punkten von dem Reglement von 1867 ab, und es wurde auch in der Erhöhung der Effektivität der Kabinettsarbeit gehofft. Die Vorleger wollten auch den Schein vermeiden, daß sie die Rechte des Herrschers einen- gen wollten, deshalb schlugen sie keine wirklich wesentlichen Veränderungen vor, sie erhofften die der Regierung gegebenen Genehmigungen von König Franz Joseph. Der Minister am Allerhöchsten Hoflager erkannte im März 1896, daß die Zahl der dem Kö­nig vorgelegten Akten allzusehr zunahm, trotzdem sah er für die Einengung der könig­lichen Befugnis keine Möglichkeit. Der ungarische Ministerrat verhandelte im März 1897 wieder in dem Bereich der dem König vorzulegenden Angelegenheiten, und das verfertigte Projekt wurde von dem König mit kleineren Modifizierungen begutachtet. Emma Iványi teilt in ihrem obenerwähnten Werk eine Statistik mit, inwiefern sich das Reglement von 1867 von dem von 1897 ab weicht, bzw. worin sie identisch sind. Kurz und bündig läßt sich feststellen, daß König Franz Joseph, der auf seine königlichen Rechte starr beharrte, gab der Regierung in dem neuen Reglement keine bedeutenden Genehmigungen. Das 1897 angenommene, aus 27 Punkten bestehende Verzeichnis „Vor den Minis­terrat zu bringende Angelegenheiten” bedeckte beinahe nicht den Wirkungsbereich, der die Tätigkeit des Kabinetts charakterisierte. Bereits zwischen 1867 und 1895 wurden mehrere Gesetze geboren, die einige Angelegenheiten - mit der Erweiterung des Wir­kungskreises - vor den Ministerrat weisen. Außerdem auch königliche Erlässe und Landtagsverordnungen enthielten Nachweise inbezug auf den Wirkungskreis des Mi­nisterrates. Im allgemeinen ist es zu sagen, daß die Mitglieder der Regierung das obige %

Next

/
Oldalképek
Tartalom