Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1892. október 17. 130./31./ Der einzunehmende Standpunkt dürfte nach der fast übereinstimmenden Auffassung wohl der sein, daß zur Lösung der kirchenpolitischen Fragen die obligatorische Zivilehe das entsprechendste Mittel sei. Sprecher war im Beginne mehr für die fakultative Zivilehe; nachdem jedoch auch von kirchlicher Seite die obligatorische Zivilehe für das mindere Übel erklärt wurde, und diese jedenfalls die Frage gründlicher löse, akzeptiert auch Sprecher gegenwärtig die obligatorische Zivilehe. Seine Majestät haben aus den jetzt vernommenen Auseinandersetzungen die Wahrnehmung gemacht, daß seit den letzten Ministerratssitzungen die Ansichten in der Richtung der Einführung der obligatorischen Zivilehe neuerlich weiter fortgeschritten sind. Seine Majestät konstatieren, daß auch der Primas vor Allerhöchstdenselben sich insofern für die obligatorische Zivilehe ausgesprochen hatte, als er dieselbe von den verschiedenen Übeln für das mindere hält, und selbst in Rom wird diese Form der Eheschließung bis zu einem gewissen Punkte für tolerierbar erachtet, aber falls eine Gesetzesvorlage diesbezüglich gemacht werden würde, würde der Klerus dieselbe auf das entschiedenste bekämpfen, und dem Zustandekommen eines solchen Gesetzes den möglichsten Widerstand leisten. Seine Majestät erklären jedoch, daß auch der obige Ausspruch des Primas die Ansichten Allerhöchstderselben in dieser Frage nicht zu ändern vermochte, und Allerhöchstdieselben nach wie vor die obligatorische Zivilehe auch aus staatlichem Standpunkte für nichts weniger als erwünscht halten. Auch könne mit allgemeinen Schlagworten die Frage nicht erledigt werden, es seien verschiedene Detailpunkte zu erwägen, auch seien außer der obligatorischen Zivilehe noch verschiedene andere Formen der Eheschließung vorhanden, welche in Betracht kommen könnten. Deshalb könne von Seiner Majestät nicht verlangt werden, daß Allerhöchstdieselben schon jetzt ihre Zustimmung zu den gemachten Anträgen geben. Die Ausführungen des Justizministers haben Seine Majestät nicht überzeugen können, namentlich vermögen Allerhöchstdieselben nicht einzuräumen, daß durch die beiden heute verhandelten Gesetzenwürfen schon auch die Frage der obligatorischen Zivilehe entschieden wäre. Das Beispiel von Österreich beweise das Gegenteil, wo für ähnliche Beziehungen die Notzivilehe eingeführt wurde. Justizminister Szilágyi erlaubt sich zu bemerken, daß in Österreich die Verhältnisse insofern anders lagen, als in den Jahren 1867-1868, wo diese Beziehungen geregelt wurden , in. bezug auf .alle diese. Fragen.,, .die. bei. uns. .angeregt werden, 11 eine volle das ganze Gebiet der kirchenpolitischen Fragen umfassende Politik gemacht wurde, und man daher auf jede Frage eine Antwort hatte. Bei uns ist das nicht der Fall, daher müsse man in betreff der Matrikelführung und der Ehe eine abgesonderte, aber jedenfalls volle Antwort geben. Seine Majestät erachten es als untunlich, daß aus dem ganzen Gesetze über das Eherecht einzelne Bestimmungen herausgerissen werden, und die Regierung sich darüber vorgängig in entschiedener Weise äußern soll. Justizminister Szilágyi entgegnet, daß wie er sich schon vorhin zu bemerken erlaubte, die Hauptprinzipien des zu schaffenden Eherechtes in einige wenige Punkte zusammen gefaßt werden können, die so gemeinverständlich sind, daß über dieselben sogleich beschlossen werden kann. Der Ministerrat habe sich über 2 von den vorgelegten 3 Hauptpunkten auch schon geeinigt, es blieb nur die 774