Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

130./31./ 1892. október 17. Entscheidung über die Form der Ehe, ob obligatorische oder fakultative Zivilehe übrig, denn die Notzivilehe wurde allgemein als nicht diskutierbar befunden. Der Staat könnte noch mit der fakultativen Zivilehe . sich begnügen, wenn auch eine solche Regelung, weder so einfach, noch so logisch wäre, aber der Umstand fällt schwer, ins. Gewicht, daß 1 von diesen beiden Formen die obligatorische auch von kirchlicher Seite annehmbarer sei, weil sie die Freiheit des Staates und Kirche am besten wahrt und kein Opfer von der Kirche verlangt, und so dürfte auch die Wahl zwischen diesen beiden Formen bald erfolgen können. Seine Majestät glauben nicht, daß es auch vom staatlichen Standpunkte nützlich wäre, daß sich die außerkirchlichen Ehen vermehren. Die obligate Zivilehe wäre wegen der Notwendigkeit der doppelten Trauung auch für das Publikum be­schwerlich, und würde demselben unnötige Mehrauslagen verursachen. Auch erachten Seine Majestät, daß die Durchbringung einer Vorlage über die obligato­rische Zivilehe im Magnatenhause unter den gegenwärtigen Verhältnissen ohne Pairschub ganz unmöglich wäre, und zu dieser Maßregel aus diesem Anlasse ver­möchten Seine Majestät allerhöchstihre Zustimmung nicht erteilen, da eine solche Maßregel nur bei Fragen von höchster staatsrechtlichen Wichtigkeit motiviert wäre. Ministerpräsident Graf Szapáry erachtet, daß obwohl zweifelsohne die Frage der Zivilehe in parlamentarischen Kreisen viel diskutiert wird, dieselbe im Lande selbst noch nicht soweit gereift ist, daß die Lösung der­selben dringend wäre. Er habe die Wahrnehmung gemacht, daß eine hierauf zielende Vorlage nicht bloß in katholischen, sondern auch in protestantischen geistlichen Kreisen nicht sehr freudig begrüßt werden würde. Auch ist er der Ansicht, daß sich die Regierung über diese Frage nur dann mit voller Präzision äußern könne, wenn einmal die ganze Gesetzesvorlage fertiggestellt ist, denn immerhin sei es möglich, daß sich die Regierung vielleicht über den größten Teil der Vorlage einigt, in betreff einiger Punkte aber Differenzen auftauchen, welche die Feststellung der ganzen Vorlage verhindern würden. Schließlich kann er seine Befürchtung nicht verschwei­gen, daß die Einbeziehung der Frage der Zivilehe auch die Durchbringung der sonstigen Vorlagen gefährden möchte. Justizminister Szilágyi erlaubt sich nochmals das Wort zu erbitten, um den Beweis zu erbringen, daß die Frage in allen ins Gewicht fallenden Kreisen des Landes genügend gereift ist, um an die Lösung derselben zu treten, daß niemand es für möglich halte, daß die verschiedenen jetzt bestehenden konfessionellen Eherechte und Ehejurisdiktionen aufrechterhalten werden könnten, und bei der Regelung dieser Verhältnisse die Zivilehe ausgeschlossen werden könnte, wodurch dem Religionsschacher zum Zwecke der Lösung und Eingehen neuer Ehen ein Ende gemacht werden würde. Bezüglich . der .Notwendigkeit . dieser .Reform die. . Überzeugung in weitesten Kreisen, ebenso besteht, und zwar seit langer Zeit und [im] viel höheren Maße wie in bezug . auf Zjvilmatrikel. . oder . bezüglich jener Bestimmungen die den Inhalt des Entwurfes über freie Ausübung der Religion bilden. Auch waren die Haupt­grundsätze des Eherechtes im Ministerrat ebenso besprochen worden wie. diejenigen der freien Religionsübung und vielmehr wie die Prinzipien des allgemeinen Zivil­registers,. von in bezug auf Inhalt nicht, einmal Punktationen vorliegen..-' 775

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