Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1892. október 17. 130./31./ einmal gesetzlich eingeführt wäre, der Klerus sich darin ergeben, aber alle Mittel gegen das Zustandekommen eines solchen Gesetzes aufbieten würde. Tritt dieser Fall ein, dann wäre durch die Einbeziehung der Zivilehefrage auch die Durchbringung der übrigen Vorlagen im Magnatenhause gefährdet. Der Ministerpräsident räumt ein, daß selbst in der Regierungspartei eine starke Fraktion für die obligatorische Zivilehe bestehe, die weiteren Schichten der Bevölkerung dürften aber kaum ein Bedürfnis hiefür fühlen. Die in der eigenen Partei herrschende Stimmung wolle Sprecher nicht unterschätzen, er sei aber der Ansicht, daß wenn man vor die Partei mit der Eröffnung treten würde, daß die Regierung behufs Regelung der kirchenpolitischen Fragen jetzt die 3 früher verhandelten Gesetzentwürfe vorlegen werde, um die Schwierigkeiten nicht zu vermehren, und die Lösung der anderen Fragen nicht zu gefährden, es aber vermeiden wolle, mit denselben auch die Zivilehefrage zu verbinden, welche ohnehin jetzt praktisch nicht gelöst werden könnte, auch die Partei, um eine Regierungs-, eventuell Parteikrise zu verhüten, mit einem solchen Programme sich zufrieden geben würde. Wenn einmal ruhigere Zeiten eintreten und die Gemüter sich besänftigt haben werden, kann zur Regelung der Ehefragen geschritten werden, und dann werde man wohl auch bei uns, wie es in den anderen europäischen Ländern geschehen, zur Zivilehe gelangen. Da er aber diese Frage jetzt noch nicht für reif zur Lösung halte, sei er der Ansicht, daß man sich jetzt mit der Lösung der erwähnten andern drei Angelegenheiten begnügen, und in betreff der Zivilehefrage auf die seinerzeit erfolgende allgemeine Regelung des Eherechtes verweisen solle, selbstverständlich könnte in diesem Falle von einer Änderung des GA 53:1868 keine Rede sein. Justizminister Szilágyi erachtet es nicht am Platze, jetzt die Ehefrage in ganzer Breite zu erörtern, und bemerkt daher nur, daß er für die obligatorische Zivilehe sei. Die Hauptgründe sind im Ministerratsprotokolle angegeben. Er wolle sich mit der Frage beschäftigen, ob es richtig oder möglich wäre, daß sich die Regierung in betreff der Ehefrage gar nicht, oder bloß im allgemeinen erkläre. Die taktischen Erwägungen glaubt Sprecher ganz beiseitelassen zu können, weil er der Überzeugung ist, daß es gar nicht möglich sei, einer präzisen Antwort auszuweichen, und die Aufwerfung oder Unterlassung dieser Frage durchaus nicht von der Regierung abhänge. Wie es auch der Kultusminister angedeutet hat, wird schon durch die Einbringung der früher verhandelten und allerh. im Prinzipe auch genehmigten beiden Gesetzentwürfe über die Rezipierung der jüdischen Religion und die Glaubensfreiheit die Frage des Eherechtes und damit der Zivilehe in der ganzen Breite aufgeworfen, denn in beiden Gesetzen oder in deren Motivierung müsse gesagt werden, was in betreff der Eheangelegenheiten geschehen soll, und die Regierung könne dem nicht ausweichen, daß sie diesbezüglich eine ganz präzise, klare Antwort erteilt. Schon bei. der Diskussion über das allgemeine Zivilregister t wird die Frage des Eherechtes und . auch die Zivilehe gewiß aufgeworfen, denn der Gesetzentwurf Bestimmungen enthalten wird über Eintragung der Ehen. In . größerem Maße, werden Eherechtsfragen aufgeworfen durch den Entwurf über Rezeption der Juden. Die Rezeption der Juden, abgesehen von Nebenfragen, welche mehr. oder, weniger durch Übung, erledigt sind enthält . begrifflich zweierlei 770