Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

130./31./ 1892. október 17. der an der Tagesordnung befindlichen Angelegenheit in keinem Zusammenhange stehe. Kultusminister Graf Csáky erbittet sich das Wort, um seinen Standpunkt kurz darzulegen. Seiner Ansicht nach müsse man sich in dieser Frage auf einen prinzipiellen Standpunkt stellen, und logisch kann nur die obligatorische Zivilehe festgestellt werden, weil nur diese die ganze Frage löst und alle Schwie­rigkeiten behebt. Auch vom kirchlichen Standpunkte erscheine die obligatorische Zivilehe als am meisten annehmbar, weil dadurch im eigenen Kreise die volle Freiheit der Kirche gewahrt bleibt und in den einzelnen konkreten Fällen die kirch­lichen und staatlichen Standpunkte viel weniger schroff gegenübertreten, als bei den sonstigen Arten der Zivilehe. Es frage sich wohl, ob es überhaupt notwendig sei, hierüber jetzt etwas festzustellen und sich zu äußern, Sprecher halte dies für unbedingt notwendig; denn bei der Regelung von kirchenpolitischen Angelegenheiten spielt die Zivilehe immer eine bedeutende Rolle, weil die Ehe die wichtigste Lebensfrage bildet. Eine Dis­kussion sei hierüber im Parlamente nicht zu vermeiden, es liege nicht in der Macht der Regierung dies hinanzuhalten. Schon die beiden Gesetzentwürfe über die Judenrezeption und über die Religionsfreiheit stellen diese Frage unabweisbar auf die Tagesordnung, weil die Regierung schon in der Motivierung angeben wird müssen, in welcher Weise sie die Regelung der Eheschließungen beabsichtige. Die Regierung werde der Pression der Opposition und auch dem Drängen der eigenen Partei ausgesetzt sein, so daß sie sich in dezidierter Weise erklären wird müssen und es sei gewiß, daß ein solches Programm, welches nicht auf die Basis der obligatorischen Zivilehe gestellt wäre, auf eine Billigung nicht rechnen könnte, weil in dieser Frage sonst ein sehr großer Teil der Regierungspartei mit der Opposition halten würde. Damit sich die Regierung halten könne, müsse sie diesbezüglich ein bestimmtes Programm besitzen und auch die allerh. Ermächtigung haben, sich dezidiert erklären zu können. Schließlich hänge auch die von kirchlicher Seite gewünschte Modifizierung des GA 53:1868 mit der obligatorischen Zivilehe zusammen. Diese Frage werde wieder auftauchen und die Regierung, da sie sich im Magnatenhause einmal bereits geäußert hat, daß sie unter Umständen die Modifikation jenes Gesetzes für denkbar erachtet, kann einer Erklärung darüber nicht ausweichen, in welcher Weise sie sich diese Modifikation vorstellt. Ministerpräsident Graf Szapáry befürchtet, daß wenn auch die Frage der Zivilehe mit den sonstigen jetzt zu lösenden kirchenpolitischen Angelegenheiten verknüpft wird, das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen Staat und Kirche nur verschärft, und die Hoffnung auf eine ruhige Behandlung der sonstigen Fragen vermindert werden würde, und die Schwierigkeiten sich vermehren würden. Protestantischerseits werde wohl gesagt, daß hiedurch der Kulturkampf vermieden werden würde, und das 1868iger Gesetz geändert werden könnte; Doch glaubt Sprecher, daß dies eine falsche Auffassung sei, und viel leichter wäre der katholische Klerus zu bewegen, sich in das Gesetz vom Jahre 1868 zu fügen. Die Erklärung des Primas, daß die Kirche die obligatorische Zivilehe am ehesten tolerieren könne, fasse Sprecher so auf, daß wenn die obligatorische Zivilehe 769

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