Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. március 18. 64717./ mons die Verkehrsselbständigkeit Ungarns bis dahin vollkommen gewahrt werden kann, als die Verkehrsfragen mit Österreich auf Grund der gegenseitigen Interessen im Detaile geregelt werden können. Die Einverleibung der circa 1500 Km langen Linien der Gesellschaft in das Netz der ung. Staatseisenbahnen bildet unbedingt eine schwierigere Aufgabe, als es die bisherigen Verstaatlichungen waren; bei dem gegenwärtigen Verwaltungssysteme der ung. Staatseisenbahnen kann dies jedoch mit einigen Organisationsänderungen ohne jede Schwierigkeit gelöst werden. Die beantragte Verfügung könnte endlich auch aus finanziellem Standpunkte keine Schwierigkeit bilden. In dieser Beziehung macht der vortragende Herr Minister die folgende Berechnung. Laut der Schlußrechnung vom Jahre Í889 ist aus den durch die Gesellschaft bis dahin emittierten verschiedenen Titres der Gesammtbetrag von 360 850 910 Fl. 07 Kr. eingeflossen, wovon auf die Eisenbahninvestitionen in Ungarn 156 610 757 Fl. 23 Kr., d. i. 43,4% des Gesamtbetrages entfallen. Es ist zwar zu erwähnen, daß die Gesellschaft im vorigen Jahre die Emmission eines Goldanlehens von 30 Millionen Gulden beschlossen hat; die Last dieses Anlehens kann jedoch abgesehen davon, daß der überwiegende Teil dieses Betrages in Österreich zu investionieren beabsichtigt wird, hier deshalb außer Rechnung gelassen werden, weil aus dem oben ausgewiesenen Kapitale von 360 850 910 Fl. 70 Kr. bis Ende 1889 ein Betrag von 14 060 883 Fl. 78 Kr. noch nicht verbraucht wor­den ist, folglich die Last der in Ungarn noch vorzunehmenden Investitionen in der nach dem noch nicht verbrauchten Betrage von 14 060 883 Fl. 78 Kr. in Rechnung zu nehmenden Annuität eine Deckung findet. Die mit Ende des Jahres 1889 sich erweisende Annuitätslast von 16 420 643 Fl. 21 Kr. in Gold als Basis genommen, bildet 43,4% dieses Betrages, d. i. 7 126 559 Fl. 15 Kr. in Gold die Annuitätslast der ungarischen Linien, hiezu sind noch hinzu­zunehmen 1,94%, d. i. 318 560 Fl. 48 Kr. jener 7 Millionen Gulden, welche aus dem noch nicht verbrauchten Geldüberreste von 14 060 883 FL 78 Kr. für Ungarn in Rechnung genommen werden können, und würde somit 7 445 119 Fl. 63 Kr. in Gold oder mit einem durchschnittlichen Kurs von 119 Fl. 63 Kr. gerechnet in ö. W. rund 8 900 000 Fl. jene Annuitätslast betragen, welche der ungarische Staat in dem Falle übernehmen müßte, wenn die Vereinbarung auf solcher Basis geschehen würde, daß die Aktionäre eine 5%ige Dividende rein zu erhalten hätten. Es ist zwar wahr, daß in den Jahren 1882-1884 als die Konkurrenzfähigkeit der B rucker Linie noch nicht vollkommen zur Geltung kam, die Aktionäre eine 6­6,4%ige Dividende bekommen haben, im Jahre 1885 betrug jedoch die Dividende bloß 5%, in den Jahren 1886 und 1887 3 1/2%, im Jahre 1888 3,7% und im Jahre 1889 bloß 2,7%, so daß die Dividende in den letzten 8 Jahren durchschnittlich 4,65% betrug. Mit Rücksicht auf dieses Sinken der Dividende, glaubt der referierende Herr Minister begründeterweise hoffen zu können, daß die Vereinbarung mit der Gesell­schaft auf der obigen Grundlage Zustandekommen kann. Es ist zu bemerken, daß die auf Grundlage der reinen Einkünfte der unga­rischen Linien festzustellende Ablösungsannuität, im Sinne des § 2. des Vertrages vom Jahre 1882 keine geringere sein kann, als 5 1/2% des zur Zeit der Ablösung sich 486

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