Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. március 14. 63./16./ die jetzige internationale Station betreffenden Vereinbarungen einer zweijährigen Kündigungsfrist bedienen zu können. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß die auf die Station Predeal sich beziehenden Bestimmungen des getroffenen Übereinkommens noch vor der Sanktio­nierung durch die betreffenden Legislativen sogleich ins Leben treten sollen. 8 Außerdem wurde die Herstellung dreier neuerer Eisenbahnanschlüsse fest­gesetzt: durch die Engpässe Gimes, Vöröstorony und Vulkan. Die Gimeser und Vöröstoronyer Anschlüsse sind in 6 Jahren auszubauen, während die Bestimmung des Termines dür den Ausbau des Anschlusses über den Vulkanpaß, ohne daß diesbezüglich ein neues Übereinkommen geschlossen werden müßte, für später vor­behalten wurde. Alle diese Anschlußlinien können entweder als Staatsbahnen, oder als Privatgesellschaftsbahnen ausgebaut werden. Für alle drei Linien werden unter Ausschluß der Errichtung von gemeinsamen Stationen, Grenzstationen geplant; es wurde jedoch ausbedungen, daß wenn trotzdem auf einer der in Rede stehenden Linien eine gemeinsame Station eingerichtet werden würde, diese vermöge des Prinzipes der Gegenseitigkeit, nur auf das ungarische Gebiet verlegt werden kann. Hinsichtlich der Anschlüsse der Fahrstraßen, bezüglich welcher ursprünglich auch das Zustandebringen eines Übereinkommens beabsichtigt war, wurde im allge­meinen nur soviel gesagt, daß jeder Teil bestrebt sein wird, die notwendigen An­schlußlinien auszubauen, respektive die vorhandenen im guten Zustande zu erhalten. Auf Grund des erstatteten Berichtes bittet der vortragende Herr Minister die Zustimmung des Ministerrates, um a.) den Inhalt der erwähnten Deklaration seinerseits genehmigen zu können; b.) die allerh. Bewilligung für die Unterbreitung des Übereinkommens an die Legislative im Wege des Herrn gemeinsamen Ministers des Äußern erwirken zu dür­fen, wobei er sich vorbehält den Inartikulierungsgesetzentwurf seinerzeit ebenfalls vorzulegen. Wird gutheißend zur Kenntnis genommen und die vom vortragenden Herrn Minister gewünschte Ermächtigung erteilt. 7. Külkereskedelmi egyezmény kötése Brazíliával 9 Der Herr Handelsminister berichtet, daß nachdem im Sinne des zwischen Brasilien und den nordamerikanischen Vereinigten Staaten neuestens zustandege­kommenen Handelsvertrages das aus den Vereinigten Staaten stammende Mehl nach Brasilien zollfrei importiert werden kann, das mit Zoll belastete ungarische Mehl in Brasilien nicht mehr konkurrenzfähig sein wird, und somit dieser unser sehr bedeutende Export in hohem Maße bedroht ist. Demzufolge beabsichtigt er den gemeinsamen Minister des Äußern zu ersuchen, daß er bemüht sein soll, im Interesse des Schutzes unseres Exportes mit Brasilien eventuell auf der Grundlage der Meistbegünstigung ein Handelsübereinkommen zu schließen; unterdessen würde er 478

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