Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

63./16./ 1891. március 14. bereits gegebenen Konzessionen nicht revokiert, und bereit ist, die Tiergesund­heitskonvention abzuschließen; 5 es wäre aber unumgänglich notwendig, daß auch die österreichische Regierung entsprechende weitere Konzessionen mache. Demzufolge wäre der gemeinsame Minister des Äußern zu ersuchen, seinen Einfluß bei der österreichischen Regierung in dieser Richtung geltend zu machen; sollte aber dies nicht zum Zwecke führen, dann möge er, bevor die Forderungen der deutschen Regierung definitiv abgewiesen werden würden, eine gemeinsame Minis­terkonferenz einberufen, in welcher die Ausgleichung der bestehenden Differenzen zu versuchen wäre. In diesem Sinne wären auch unsere Vertreter mit neueren Instruktionen zu versehen. Der Ministerrat hat die vorgelegten Vorschläge gutgeheißen, und hat gleichzeitig den Herrn Ministerpräsidenten ersucht, an den gemein­samen Minister des Äußern in diesem Sinne zu schreiben. 6 6. Egyezmény Romániával a vasúti csatlakozásokról 7 Der Herr Handelsminister berichtet, daß der Vertrag über den ungarisch-rumä­nischen Eisenbahnanschluß mit den Vertretern der rumänischen Regierung zustande­gekommen sei, und samt der dazu gehörenden Deklaration am heutigen Tage auch unterfertigt wurde. Bezüglich des hinsichtlich der Vertreter befolgten Vorgehens bittet der referie­rende Herr Minister um die nachträgliche Genehmigung jener Verfügung, wonach mit Rücksicht darauf, daß die in Angelegenheit der ungarisch-rumänischen Eisen­bahnanschlüsse entsendeten rumänischen Bevollmächtigten mit einer kön. Vollmacht auch zum Abschlüsse und zur Unterfertigung der Konvention versehen waren, und auch von unseren Vertretern die Vorweisung einer gleichen Vollmacht gefordert haben, der referierende Herr Minister für die mit diesen Verhandlungen betrauten Ministerialräte Eugen Szabó und Julius Ludwigh die allerh. Ermächtigung im Wege des gemeinsamen Ministers des Äußern ebenfalls erwirkt habe. Im Sinne der getroffenen Vereinbarungen wurde vor allem der internationale Charakter der Station Predeal festgestellt und gleichzeitig für die auf dieser Station befindlichen ungarischen Finanz-, Polizei- und Eisenbahnämter und deren An­gestellte, sowie für die Familienmitglieder der letzteren alle jene Rechte gesichert, welche auf solchen Stationen von Seite jenes Staates, dem die einmündende Eisenbahn gehört, auf Grund der internationalen Rechtsprinzipien überhaupt be­ansprucht werden können; auch wurde vereinbart, daß für die von der rumänischen Regierung künftig zu machenden neueren Investitionen der seitens der kön. ung. Staatsbahnen zu zahlende Zinsfuß von 7% auf 5% herabgesetzt werde. Es wurde ferner festgesetzt, daß die Verzollung der Waren auch von rumänischer Seite immer in Predeal zu erfolgen habe. Für die ungarische Regierung wurde das Recht vorbe­halten, im Falle sie eine besondere Grenzstation errichten wollte, sich bezüglich der 477

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