Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. március 5. 627157 Ministerpräsident Graf Szapáry gibt hierauf eine Skizze der geplanten Organisation. Dieser gemäß soll in den Komitaten für die Erledigung der kontenziösen Verwaltungsangelegenheiten in erster Instanz unter dem Vorsitze des Obergespans ein fünfgliedriger Verwaltungsgerichtsausschuß, dann in Budapest ein Verwaltungsobergericht errichtet werden mit einer ähnlichen Organisation, wie das Finanzverwaltungsobergericht; nämlich die Hälfte der Richter soll richterliche Quali­fikation besitzen, die andere Hälfte aber aus der Reihe länger gedienten höheren Administrativbeamten genommen werden. Dieses Verwaltungsobergericht würde mit dem Finanzverwaltungsobergerichte in eine solche organische Verbindung gebracht werden, daß dieselben unter einem gemeinsamen Präsidenten zwei Abteilungen des vereinigten Verwaltungsgerichtes bilden würden. Das Archiv und die Hilfsämter wären für beide Abteilungen gemeinsam. Die Judikatur der Verwaltungsbezirke würde sich auf jene kontenziösen Administrativangelegenheiten erstrecken, welche in dem zu schaffenden Gesetze taxative werden aufgezählt werden, so daß diese Angelegenheit im Rekurswege an das Verwaltungsobergericht werden gelangen, während die nicht kontenziösen gewöhnlichen Administrativangelegenheiten durch die betreffenden Administrativ­organe, in höchster Instanz durch das Ministerium werden entschieden werden. Ent­scheidungen des Ministeriums können nicht den Gegenstand der Judikatur der Verwaltungsgerichte bilden. Die Errichtung der Verwaltungsgerichte wird somit eine gewisse Entlastung des Ministeriums zur Folge haben. Die Disziplinarangelegenheiten der Beamten werden auch fernerhin unter die oberste Entscheidung der Ministerien fallen. Justizminister Szilágyi fügt noch bei, daß in gewissen kleineren Angelegenheiten der Komitatsverwaltungsausschuß schon in zweiter Instanz ent­schieden wird, indem die Bescheide des Stuhlrichters nach der Natur des Gegen­standes im Rekurswege entweder an diesen Ausschuß oder an den Vizegespan ge­langen werden. Über eine weitere allerh. Anfrage gibt Finanzminister Wekerle eine Aufklärung über die bestehende Organisation des Finanz Verwaltungsgerichtes. Seine Majestät erachten es als zweckmäßig, daß die Entscheidungen der politischen Verwaltungsbehörden nicht vor die Verwaltungsgerichte werden gebracht werden. 243. § wird infolge der allerh. Bemerkung Seiner Majestät in dem Sinne abgeändert werden, daß die Abstimmung in den Fachausschüssen geheim zu erfolgen hat. Bei § 275. ist die allerh. gemachte Bemerkung infolge der Aufklärung des Grafen Szapáry, daß die Komitatskasten und Buchhaltungen auch vor 1895 auf­gehoben werden können, gegenstandslos geworden. Endlich in betreff des Salariatsstatus bemerkt Ministerpräsident Graf Szapáry, daß derselben im Budgetwege geregelt werden wird; übrigens sei er in der Lage, auf Grund der gemachten Berechnungen beiläufig die entstehenden Mehrkosten angeben zu können. Für den Fall, daß die jetzt bestehenden 63 Komitate auf 58 reduziert werden, würden die Mehrkosten bei den Zentralstellen der Komitate 387 000 Fl. bei den Bezirken aber 904 000 Fl. betragen. Sollten die jetzt bestehenden 474

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