Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. március 5. 62./15./ In betreff des unter C. 3. erwähnten Wirtschaftsinspektors (gazdasági fel­ügyelő) bemerkt Ministerpräsident Graf Szapáry, daß auch in der bishe­rigen Komitatsorganisation versucht wurde für die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen Vorsorge zu treffen, der gewünschte Zweck jedoch nicht erreicht werden konnte, weil der Vertreter der wirtschaftlichen Interessen in den Verwaltungsorga­nismus nicht eingefügt war. Seine Majestät geruhen die Frage zu stellen, ob hiefür ein ständiges Or­gan geschaffen werden müsse, und ob nicht diese Aufgabe die landwirtschaftlichen Vereine oder auch Private erfüllen könnten. Ackerbauminister Graf Bethlen erlaubt sich zu erwidern, daß der Wirtschaftsinspektor ein Organ des Ackerbauministeriums sein, und als solcher wichtige Aufgaben zu erfüllen haben wird. Im Sinne des zu schaffenden Feldpolizeigesetzes 3 wird er ein nützlicher Beirat für die Komitate in allen jenen wirtschaftlichen Angelegenheiten, welche dieselben im autonomen Wirkungskreise zu versehen haben werden; außerdem wird er auch als staatliches Organ einen ständigen Wirkungskreis in Feldpolizei-, Wasser-, Forst-, Veterinär-, Tierschutz- und sonstigen wirtschaftlichen Angelegenheiten haben. Kultusminister Graf Csáky hält die Schaffung dieses Organes eben­falls für notwendig, doch wird es nicht nötig sein für die Wirtschafts- und Forstins­pektorstellen besondere Individuen zu ernennen, sondern der eine kann auch die Agenden des anderen versehen. Ob nach der Qualifikation ein Wirtschafts- oder Forstinspektor zu ernennen sei hänge davon ab, welcher Wirtschaftszweig in den einzelnen Komitaten überwiegt. Seine Majestät geruhen die Zweckmäßigkeit der Verstaatlichung der in Frage stehenden Organe einzuräumen, doch hegen Allerhöchstdieselben einige Be­sorgnisse wegen der hieraus erwachsenden Mehrkosten. Weiters haben Seine Majestät Bedenken gegen die Verstaatlichung der Kreisnotäre. Kultusminister Graf Csáky erblickt auf Grund einer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung als Obergespan die Hauptbedingung der Verbesserung der Administration darin, daß es gelinge, brauchbare und verläßliche Gemeindeno­täre zu erhalten, welche als unterste Exekutivorgane fungieren, und von deren er­sprießlicher Wirksamkeit zu größten Teile der Erfolg der administrativen Maß­nahmen abhängt. Graf Szapáry weist auf die ungemein große Anzahl von Disziplinarfällen bei den Notären hin, infolgedessen es als unbedingt notwendig erscheint, daß in die­ser Hinsicht eine Abhilfe geschehe, und zwar dadurch, daß sie ernannt und auf diese Weise in die unmittelbare Gewalt der Regierung gegeben werden. Seine Majestät geruhen die Frage zu stellen, ob sich die Ernennung nur auf die Kreisnotäre erstrecken werde? Ministerpräsident Graf Szapáry gibt die Aufklärung, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurfe die Kreisnotäre nur deshalb erwähnt sind, um das Prin­zip der Ernennung auch auf sie schon dermalen erstrecken zu können, im übrigen aber die Organisierung der Institution der Notare im Gemeindegesetze erfolgen werde. 470

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