Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1./9./ 1890. március 16. Im allgemeinen wünschen Seine Majestät, daß die Regierung energisch sei. Die Energie sei überall notwendig, und desto notwendiger, je liberaler die Instituti­onen eines Landes sind; ganz speziell sei aber die Energie in Ungarn notwendig. Dann sei vor allem notwendig, daß die Regierung in allen Fragen einig sei; einig nämlich nach außen. Dies hindert nicht, daß zwischen den Ministern verschie­dene Ansichten auftauchen und im Ministerrate diskutiert werden; wenn aber einmal im Ministerrate ein Beschluß gefaßt wurde, dann zeige sich die Regierung nach außen einig. Das ist das einzige Mittel, daß die Regierung als stark erscheine. Damit hänge zusammen, daß die Regierung die Partei führe und sich nicht von der Partei schieben lasse, die Regierung müsse an der Spitze der Partei stehen und nicht umgekehrt. In dieser Hinsicht schien die Regierung in letzterer Zeit in der Rich­tung nach Links sich auf einer schiefen Ebene befunden zu haben. Eine solche Hal­tung wäre gefährlich, und es sei von unbedingter Notwendigkeit, daß die Regierung auch in dieser Beziehung die Ordnung, Ruhe und Gesetzlichkeit strengstens wahre. Seine Majestät brauchen es sicherlich nicht besonders hervorheben zu sollen, daß sowie Allerhöchstdieselben bisher mit vollster Gewissenhaftigkeit und Skrupu­losität die Rechte und Gesetze des Landes gewahrt und beachtet haben, dies auch in der Hinkunft tun werden; eben deshalb können aber Allerhöchstdieselben mit vollem Rechte auch vom Lande fordern, daß die Verträge und die Bestimmungen des zwi­schen den beiden Monarchiehälften geschlossenen Ausgleiches strenge eingehalten werden. An der durch die 1867iger Ausgleichsgesetze geschaffenen Basis müsse strenge festgehalten werden; jede Tendenz, welche dahin zielt über diese Basis hin­ausgehen und eine größere Selbstständigkeit für das Land erringen zu wollen, und welche die gegenwärtige gesetzliche Basis gleichsam nur als ein Übergangstadium betrachtet, das weiter ausgebildet werden könnte, müsse entschieden bekämpft wer­den, da die Machtstellung der Monarchie das Festhalten an dieser Basis erfordert, und auch das Land selbst nur auf dieser Basis einer gedeihlichen Zukunft entgegen­gehen könne. Deshalb müsse Seine Majestät auch ganz speziell es betonen, daß an der Einheitlichkeit der Monarchie nach außen immer festgehalten werde, und diese Einheit auch in formeller Hinsicht zum Ausdruck gelange. Seine Majestät können nicht umhin diesfalls zu bemerken, daß in letzterer Zeit manche Tendenz zum Aus­druck gelangt ist, und durch einzelne Ressortminister wohl nur in Detailfragen Ver­suche gemacht worden sind, um in der Form einer größeren Selbstständigkeit Aus­druck zu geben. Dieser Tendenz gegenüber müssen Allerhöchstdieselben darauf hinweisen, daß bezüglich der staatsrechtlichen Fragen nicht nur dem Wesen nach, sondern auch in der Form, die ebenfalls sehr wichtig ist, bereits alles festgestellt sei, in vielen hierauf bezüglichen Verhandlungen sind Bestimmungen diesfalls getroffen worden, an welchen mit voller Entschiedenheit festgehalten werden müsse, weil die Monarchie nur auf dieser Basis als stark erscheinen könne. Bezüglich der auch im Programme des Ministerpräsidenten berührten Frage in betreff der Armee müsse der Standpunkt eingenommen werden, daß das, was dies­bezüglich gesetzlich besteht, als definitiv feststehend zu betrachten sei und sollte an diesem Standpunkte von anderer Seite gerüttelt werden, so hat es die Aufgabe der Regierung zu bilden, entschieden dagegen Stellung zu nehmen; Seine Majestät 179

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