Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1890. március 16. L/9./ können andererseits die Versicherung geben, daß darüber hinaus, was nach den bestehenden Gesetzen als begründet erscheint, nichts verlangt werden wird, aber an dem, was die Gesetze bestimmen, müsse festgehalten werden. Die Landwehr betreffend glauben Seine Majestät, daß besonders in nächster Zeit diesfalls nichts bemerkenswerteres zu geschehen habe, an den gesetzlichen Vor­schriften müsse aber festgehalten werden. Indessen darauf müssen Seine Majestät jedenfalls dringen, daß die Landwehr so ausgebildet werde und die hinzu notwen­digen Maßnahmen getroffen werden, daß die Landwehr auch für den Kriegsfall sich als tüchtig und brauchbar erweise. Die hierauf bezüglichen Maßnahmen betreffen hauptsächlich Personalfragen, jede andere Nebenabsicht als eben die Landwehr in jeder Hinsicht wirklich wehrfähig zu machen, sei hiebei als ausgeschlossen zu be­trachten; dies aber müssen Allerhöchstdieselben entschieden fordern, da seit der Errichtung der Landwehr in Hinsicht der Bestimmung derselben sich vieles verändert habe und man nicht aus den Augen lassen dürfe, daß die Landwehr nunmehr die Bestimmung habe, gleich in erster Linie mit dem gemeinsamen Heere mitzukämpfen. In betreff des Verhältnisses zur andern Hälfte der Monarchie müssen Seine Majestät ebenfalls dem Wunsche Ausdruck geben, daß auch in dieser Beziehung auf der gesetzlichen Basis, welche die Ausgleichsgesetze geschaffen haben, festgehalten werde; überdies empfehlen Seine Majestät die Aufrechthaltung eines freundschaft­lichen Verhältnisses zur Regierung der anderen Reichshälfte und zu diesem Behufe zu trachten, die auftauchenden Fragen mit möglicher Vermeidung des Korrespon­denzweges mittelst persönlicher Berührungen zur Lösung zu bringen. Zu beachten sei, daß außer den eigentlichen gemeinsamen Angelegenheiten es viele Gegenstände gebe, die beide Teile der Monarchie berühren, solche, bezüglich welcher die Inte­ressen der beiden Teile sich treffen, aber auch solche, wo die Interessen auseinander gehen; wenn nun in betreff solcher Fragen zwischen den beiderseitigen Regierungen keine Einigung erzielt wird, sei Seine Majestät das alleinige Forum, welches die Frage entscheiden kann; Allerhöchstdieselben kommen in solchen Fällen immer in eine mißliche Lage, da es sehr schwer sei, bei vorhandenen Meinungsverschieden­heiten eine richtige Entscheidung zu treffen. Deshalb soll getrachtet werden, daß die Notwendigkeit der allerh. Entscheidung möglichst vermieden werde. Ministerpräsident Graf Szapáry erklärt, daß die Regierung es für ihre Pflicht erachten werde, den allerh. geäußerten Wünschen Seiner Majestät nach ihren besten Kräften nachzukommen. Seine Majestät geruhen schließlich allerh. sich noch darüber zu erkun­digen, wie lange die Regierung den Reichstag noch beisammen zu halten gedenke? worauf Ministerpräsident Graf Szapáry erwidert, daß das jetzige Arbeits­program des Reichstages zwar kein langes sei, da nicht viele Gegenstände in dem Stadium vorbereitet sind, daß sie verhandelt werden könnten; doch lasse sich im Augenblicke noch nicht bestimmen, wie lange die Session dauern werde, da dies von dem Gange der Verhandlungen abhängt; insbesondern davon, welchen Umfang die voraussichtliche Debatte über das Inkolatsgesetz nehmen werde. 10 Seine Majestät geruhen hierauf die Sitzung allergnädigst zu schließen. ' 180

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