Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Es wurde der Gesetzentwurf über das kroatische Verhältnis verlesen, wo­nach der Zwist zwischen den beiden Ländern beizulegen wäre und aufgrund dessen die Regierung zum Vergleich bereit ist; zugleich erklärt sie, wenn der Vergleich auf dieser Basis nicht zustande kommen könne, sie in diesem Falle auch mit der Trennung und infolgedessen mit der Anerkennung des bloßen Bündnisverhältnisses einverstanden ist, indem sie sich den Besitz von Fiume, der ungarischen Meeresküste und die Garantie des freien Verkehrs mit ihr und des Handels auf diesem Wege vorbehält. 1 Aufzeichnung von Bartholomäus Szemére. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Miniszterta­nácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. ­Veröffentlicht: KLÖMXII. Nr. 430; Károlyi, Anhang, Nr. 7. 30. DEBREZIN, 2. MAI 1849 1 Erste Sitzung des Ministerrates am 2. Mai 1849 in Debrezin. Anwesend waren: Gouverneur-Präsident Ludwig Kossuth, Ministerpräsi­dent und Innenminister Bartholomäus Szemére, Minister des Äußern Graf Kasimir Batthány, Finanzminister Franz Duschek, Justizminister Sebastian Vukovics, Minister des Kultus und Unterrichts Michael Horváth und der pro­visorische Kriegsminister Georg Klapka. 2 Nachdem aufgrund der im Sinne der von dem Reichstag erklärten Unab­hängigkeit gefaßten Beschlüsse gemäß der vom Tage des 1. Mai datierenden Meldung des Gouverneur-Präsidenten 3 das ungarische Ministerium gebildet wurde, kamen in der am heutigen Tage abgehaltenen Ministerratssitzung die Festlegung der Verhältnisse zwischen dem Gouverneur und einzelnen Ministe­rien sowie zwischen den Ministerien untereinander und die Aufteilung der zur Regierung des Landes gehörigen unterschiedlichen Gegenstände zwischen den einzelnen zuständigen Ministerien zur Sprache und wurden folgende Regeln bestimmt: Die Regierung betrachtet es bei Beginn ihrer Amtsführung vor allem als nötig, die gemeinsamen Obliegenheiten des ungarischen Ministeri­ums festzulegen; die zu gesonderten Portefeuilles gehörenden Angelegenheiten auf die Abteilungen zu verteilen und einige Regeln für die Geschäftsordnung festzulegen; und bis zum Eintreffen der abwesenden Ministerialbeamten sowie bis zur Besetzung der noch vakanten Amtsstellen über die Führung der betreffenden Portefeuilles provisorisch zu verfügen. Dementsprechend wurde folgendes beschlossen: 1. hinsichtlich des Ministerrates 4 : Der Ministerrat wird unter Vorsitz des Gouverneurs oder bei dessen Nicht­anwesenheit des Ministerpräsidenten wöchentlich regelmäßig zweimal, mon­tags und donnerstags abends 6 Uhr abgehalten; in außerordentlichen Fällen wird allerdings, sooft außerordentliche Gegenstände vorkommen werden und die Abhaltung der Sitzung einer der Minister notwendig wünscht, eine Rats­sitzung einberufen werden. 5

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