Francisci Döry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1458–1490 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 19. Budapest, 1989)
Begriff des Dekrets und seine gesellschaftliche Rolle zur Zeit von König Matthias
des Jahrhunderts unter den Baronen und den Komitatsabgesandten genannt wurden. Die Abgesandten dürften gewöhnlich aus etwa siebenundfünfzig Komitaten des Königreiches zusammengekommen sein, während von den Vertretern Slawoniens, Siebenbürgens (deren Abgesandte nicht von den Komitaten, sondern vom Landtag gewählt wurden) und Kroatiens die Quellen ziemlich selten Nachricht geben. 24 Von der Teilnahme der Abgesandten Siebenbürgens wissen wir mit Sicherheit in zwei Fällen, derjenigen von Kroatien in einem Fall. So berichtet Michael Szilágyi bei Matthias' Wahl von der Mitwirkung der Siebenbürger, die nach Szilágyi vi sanguinis auch selbst universe gentis Hungare ... membra waren. 25 Und im Jahre 1463 erwähnt das Dekret die Anwesenheit der Abgesandten aus Siebenbürgen und Kroatien. Die Siebenbürger dürften mit Sicherheit noch auf den Reichstagen in den Jahren 1464 und 1472 erschienen sein, wo gesondert an die Wahrung ihrer Freiheitsrechte erinnert wird. 26 Selten sind auf den Reichstagen auch die Vertreter der Städte anzutreffen, was in Kenntnis der politischen Praxis der vorangegangenen Jahrzehnte erstaunlich sein mag. In den vierziger Jahren veranlaßten die innen- und außenpolitischen Schwierigkeiten die führenden politischen Kräfte des Königreiches, das Bürgertum als Glied des Ständestaates anzuerkennen und die Vertreter der Städte regelmäßig zum Reichstag einzuladen. In den ersten Jahren seiner Herrschaft verfolgte auch Matthias diese Praxis. Während er den Vertretern der Städte, wie die Einladung vom 13. Mai 1458 zeigt, 27 auf dem Reichstag eine ziemlich passive Rolle zugedacht hatte, wollte er sie einige Monate später (15. November) 28 in seiner neuen Einladung als gleichrangige Partner mit den anderen Ständen behandeln und nicht ohne sie in den zur Sprache kommenden Fragen entscheiden. Die Verhandlungen über die Wiederherstellung der Landesgrenzen, die Wiederbeschaffung der Heiligen Krone und über den Schutz des Königreiches erforderten nach Ansicht des Königs das Erscheinen der Städte mit ihren Siegeln. Obwohl der König vor Beginn des Reichstags noch einmal betonte, es sei wichtig, daß alles, was auf dem Reichstag beschlossen wird, vestra et sigilli vestri presentia firmentur, steht in dem Anfang 1459 herausgegebenen Dekret nur soviel über die Städte, daß sie beim Militärdienst einen günstigen Bescheid erhielten. 1461 wissen wir wieder von der Anwesenheit der Vertreter der Städte, 1462 und 1463 aber dürften die Verhandlungen 24 ... tarn intra corpus huius regni nostri Hungarie et Sclavonie, quod continetur in sexaginta comitatibus, quam etiam in partibusTransilvanis et regno Croatie ...Ebenda Dl 45086. 25 Teleki: Hunyadiak Xpp. 570—571. 26 Über die Vertretung des Adels auf den Reichstagen s. J. Holub: La représentation politique en Hongrie au Moyen Age. Studies presented to the International Commission for the History of Representative and Parlamentary Institutions 18 (1958) pp. 79—121. 27 M. G. Kovachich: Vest. pp. 297-298. 28 Ebenda pp. 331-332.