Francisci Döry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1458–1490 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 19. Budapest, 1989)

Begriff des Dekrets und seine gesellschaftliche Rolle zur Zeit von König Matthias

Für die Zeit Sigismunds und die folgenden Jahrzehnte konnten wir feststellen, 18 daß es sich in der Bezeichnung proceres et nobiles eher um Synonyme als um zwei verschiedene gesellschaftliche Schichten handelt, was auch für die Zeit von Matthias gültig zu sein scheint. Wenn auch die Bezeichnung potiores proceres nicht mehr vorkommt, so können wir aus mehreren Anzeichen darauf schließen, daß die 2 bis 4 Abgesandten der Komitate aus den proceres, aus den angesehenen, die führende Schicht der Komitate bildenden mittleren Grundbesitzern hervorgingen. 19 So folgen in den Dekreten bei der Aufzählung der Teilnehmer nach den Baronen sehr oft die gewählten Adligen (1459,1464, 1468, 1470, 1474). Wie das Dekret von 1464 besagt, waren die Teilnehmer des Reichstags die prelati, barones, nobiles potiores, in seiner Obligation vom 28. September 1468 bezeichnet Matthias den Kreis der Teilnehmer am Krönungsreichstag als prelati, barones, nobiles et proceres regni nostri universi, und in einem Urteil vom 16. Februar 1481 20 kommen dieselben in der Form universi prelati, barones et proceres vor. Während wir in den Gesetzen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts häufig personengebundene Eide und Klauseln antreffen, die den an den Reichstagen teilnehmenden Komitatsadel einzeln vorstellen, gibt es in Matthias' Zeit kein einziges Gesetz, in dem die Vertreter des Adels persönlich genannt werden, was zugleich belegt, daß die politische Rolle des Adels, trotz der häufigen Reichstage, nicht groß war. Wir kennen lediglich einen einzigen Komitatsabgesandten namentlich: vom Reichstag des Jahres 1481 den gewählten Abgesandten des Komitats Bodrog, Johan­nes Czobor von Szentmihály. 21 Die Familie Czobor hatte in den achtziger Jahren in 15 bis 20 Dörfern Grundbesitz, bis zum Ende des Jahrhunderts war der Besitzstand auf 32 Dörfer gestiegen. In den siebziger Jahren hatten sie eine kleinere Befestigung in Coborszentmihály, wo sie 1481 eine Kirche und ein Kloster für die Dominikaner gründeten. Die Familie dürfte in der besonderen Gunst des Königs gestanden haben, denn sie erhielt von Matthias mehrere Male bedeutende Güter geschenkt, wodurch er sie zu angesehenen Grundbesitzern machte. 22 Zwei andere Mitglieder der Fami­lie, Emerich und Martin Czobor, waren nach einer Angabe aus dem Jahre 1486 Ritter am Hofe des Königs. 23 Der eine Abgesandte des Komitats Bodrog gehörte also zu den proceres, zu den Vornehmen, zu der gesell­schaftlichen Schicht, deren Vertreter in einigen Urkunden von der Mitte 18 DRH1301-1457 p. 21-22. 19 Über die Deutung von proceres s. die Rezension von A. Kubinyi: E. Fügedi: A 15. századi magyar arisztokrácia mobilitása (Die Mobilität der ungarischen Aristokratie im 15. Jh.). Századok 107 (1973) pp. 753-757. 20 Ungarisches Staatsarchiv, Dl 16051. 21 Ebenda Dl 18528. 22 Csánki: Tört. földr. 11 pp. 215-216. 23 Ungarisches Staatsarchiv, Dl 12821.

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