Francisci Döry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1458–1490 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 19. Budapest, 1989)
Begriff des Dekrets und seine gesellschaftliche Rolle zur Zeit von König Matthias
war. Während aber das Dekret von 1464 in erster Linie das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den „höheren" Ständen und dem König war, kam im letzteren vor allem der Wille der „niederen" Stände zum Ausdruck, was mit der vorübergehend kritischen Lage des Königs in Zusammenhang gestanden haben könnte. Die mit dem Schutz des Königreichs zusammenhängenden militärischen und finanziellen Fragen bildeten einen ständigen Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem König und den Ständen. Die Adligen ließen 1458 gesetzlich festlegen, daß für den Schutz des Königreiches in erster Linie der König und die Banderien des hohen Klerus und des Hochadels zuständig seien, die Ereignisse der folgenden Jahre zwangen sie jedoch zur Aufgabe dieses Standpunktes. Sie mußten nicht nur selbst in den Kampf ziehen, sondern auch Portalmilitär aufstellen (1459, 1463, 1464), und darüber hinaus waren sie nicht selten gezwungen, auch Steuern zu bewilligen. Im Laufe der Jahre unternahmen sie mehrfache Versuche (1466, 1471, 1475), die alte, auch 1458 kodifizierte Ordnung wiederherzustellen. Die Reform der königlichen Einkünfte hatten sie 1467 vor allem in der Hoffnung unterstützt, der König werde dann besser für den Schutz des Königreiches sorgen können, sie selbst aber in eorum libertatibus magis praeservari valeant. Der König aber sah auch im weiteren nicht von einer zunehmenden Belastung der Adligen ab, allerdings wurden sie von 1468 an als Gegenleistung für die bewilligten Steuern vom Militärdienst befreit (1468, 1470, 1474,1475,1478). Die Bewilligung von außergewöhnlichen Steuern war ständiger Gegenstand des Streites zwischen König und Reichstag, bis die Stände aus offenen Steuergegnern zu gefügigen Steuerbewilligern geworden waren. 1458 hatten die Stände den König noch schwören lassen, daß er außer dem lucrum camerae keine anderen Steuern von ihnen verlangt. Die Türkengefahr, die Auslösung der Krone von Friedrich III. und die Regelung der Lage in den nördlichen Teilen des Königreiches aber erforderten Geld, und die Stände verschlossen sich keineswegs dem Opfer. 1461 bewilligten sie für den Türkenkrieg und 1462 für die Auslösung der Krone einen Goldgulden, nachdem der König versprach, daß er sie in Zukunft nicht mit einer ähnlichen Steuer belasten werde. Das Versprechen aber blieb vorerst nur ein Versprechen. Steuern wurden 1463, 1464, ja sogar auch im Jahre 1466 erhoben, sosehr auch Matthias, der bis dahin peinlich auf die formelle Einhaltung der Spielregeln geachtet hatte, in seiner Obligation von 1468 behauptete, daß er seit 1464, getreu seinem Versprechen, von den Ständen keine Steuern verlangt habe. Als die Stände 1468 eine neue Steuer bewilligt hatten, versicherte er sie von neuem, in Zukunft werde er „gegen ihre Freiheiten" eine ähnliche Geldzahlung nicht von ihnen verlangen. Die Praxis der kommenden Jahre aber zeigte ganz etwas anderes. Nach 1468 gab es kaum einen Reichstag, auf dem keine Steuer bewilligt worden wäre (1470, 1472, 1474, 1475, 1476 zweimal, 1478 für sechs Jahre voraus, 1482,