Jakó Zsigmond: A kolozsmonostori konvent jegyzőkönyvei, 1289–1556 I. kötet. 1289–1484 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 17. Budapest, 1990)
A KOLOZSMONOSTORI APÁTSÁG ÉS HITELESHELYI JEGYZŐKÖNYVEI A SZEKULARIZÁCIÓIG
Besitztümern versehen, bestand sie als königliches Kloster bis 1556, bis zu ihrer Sákularisierung im Laufe der siegreichen Reformation. Die Besitztümer der Abtei gingen zwar auf das fürstliche Árar über, doch wurde die Beurkundungstátigkeit auf Drángen der Standé vom Fürsten mit Hilfe weltlicher Requisitoren 1575 wieder aufgenommen, da auch die laizistische Gesellschaft weiterhin auf ihre Tátigkeit zur Beurkundung ihrer Rechtsgescháfte angewiesen war. Seit dieser Zeit fungierte die Beurkundungsstelle als fürstlich-staatliche Institution bis zum Jahre 1874, als das neuorganisierte Notariat diesen Aufgabenbereich übernahm. Als königliches Kloster war die Abtei von Kolozsmonostor unabhángig von der Jurisdiktion des siebenbürgischen Bischofs. Die ersten Jahrhunderte ihrer Existenz standén im Zeichen des zur Verteidigung ihrer Exemption geführten erbitterten Kampfes gegen die siebenbürgischen Bischöfe. Zum ersten Mai wurde die Abtei vor 1221 im Laufe des Kampfes mit dem Bischof, das zweite Mai 1241 wáhrend des Tatareneinfalls zerstört. Mit Hilfe ihres königlichen Patronatsherrn gelang es ihr aber schlieBlich doch, ihre Unabhángigkeit von den siebenbürgischen Bischöfen zu bewahren. Allerdings lieB es sich nicht verhindern, daB die Abtwürde — áhnlich wie im Falle vieler anderer Kloster — auch in Kolozsmonostor zum reinen Beneficium wurde, mit dem die Könige gewisse kirchliche oder gar direkt weltliche Anhánger für ihnen geleistete politische Dienste belohnten. Das Amt des Abtes wurde nur selten im Wege der Wahl nach kanonischem Recht besetzt, wie dies das anláBlich der Neuorganisierung des Benediktinerordens vom Papst erlassene Statut, die sog. Benedictiná (1336), verordnete. In den meisten Falién entschied der Wille des Königs, wer an die Spitze der Abtei gelangte und wer über den Ertrag der Besitztümer verfügte. Wenn dieser dem Benediktinerorden angehörte, war sein Titel Abt, war er aber das Mitglied eines anderen Ordens, Weltgeistlicher oder Laie, dann wurde er Commendator oder Gubernátor genannt. Die Leiter der Abtei von Kolozsmonostor kamen mehrheitlich direkt vom königlichen Hof nach Siebenbürgen oder sie hatten vorher in enger Beziehung zu den wichtigsten Führungspersönlichkeiten der an der politischen Macht befindlichen Schicht gestanden. Der Vertreter der mönchischen Gemeinschaft am Orte konnte nur ausnahmsweise in dieses Amt aufsteigen. Denn die Abtwürde von Kolozsmonostor und der damit verbundene Landbesitz botén jenen eine Möglichkeit zu gesellschaftlichem Aufstieg, die im übrigen nicht über eigenes Familienvermögen yerfügten, das für eine Funktion im öffentlichen Lében, für eine politische Karriere unverzichtbar war. Bei der Untersuchung der Lebensláufe der Leiter der Abtei stellte sich heraus, daB sie mehrheitlich dem niederen Adel und dem vermögenderen Bürgertum entstammten, wenn sich auch einige Aristokraten und sogar Mitglieder von báuerlichen Familien unter ihnen befanden. Zweifellos wurden diese Karrieren von der Schulbildung des Betreffenden, seinen persönlichen Fáhigkeiten, seiner Eignung und politischen Brauchbarkeit beeinfluBt, doch in mindestens gleich hohem MaBe von seiner Abstammung, seinen familiáren und gesellschaftlichen Beziehungen und áhnlichen Faktorén. Es láBt sich beobachten, daB in erster Linie seit dem 15. Jahrhundert jene, die nach VergröBerung ihres Familienvermögens oder ihres politischen Einflusses strebten (z. B. die Mitglieder der Famiüen Albeni oder Dengelegi Pongrácz), oder auBergewöhnliche Persönlichkeiten, die sich den gesellschaftlichen Aufstieg ihrer Familien, die Stabilisierung einer erreichten herausragenden Stellung als Lebensziel gestellt hatten (z. B. die Mitglieder der Familien Polnar oder Tomori), bemüht waren, diese nicht unbetráchtliche materielle Kraftquelle zu ihrem eigenen Nutzen zu verwenden, die die Besitztümer dieser reichen Abtei unter den siebenbürgischen Verháltnissen bedeuteten. Obwohl einige der Leiter der Abtei auch an auslándischen Universitáten studiert hatten, überstieg die Ausbildung der meisten von ihnen nicht die allgemeine Bildung der geistlichen oder weltlichen Führungsschicht der damaligen Zeit. Ungeachtet dessen förderten sie als Auftraggeber mit ihrem Mázenatentum zur Protegierung der Künste und Handwerke den Fortschritt der Bildung in Siebenbürgen. Über die imponierenden Ergebnisse ihrer nicht unbetráchtlichen materiellen Opfer berichtet das Inventar Nr. 24 des Archivs, der Bibliothek, der Devotionalien und der Kirchenausstattung mit konkréten Angaben. Die ásthetische Wirkung dieser Kunstgegenstánde auf den Betrachter láBt sich noch nach Jahrhunderten, bis heute dem im übrigen trockenen Text der das Inventar aufnehmenden Personen abspüren. Der überall nachweisliche unüberbrückbar tiefe Abgrund zwischen Leitern und Mönchen im Benediktinerorden láBt sich auch in Kolozsmonostor beobachten. Die Mehrzahl der Mönche rekru-