Imre Magda: A Forradalmi Kormányzótanács jegyzőkönyvei 1919 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 13a. Budapest, 1986)

Protokolle des Revolutionáren Regierungsrates der Ungarischen Raterepublik von 1919

der beiden Partéién keine neue Parteifúhrung gewàhlt wurde, andererseits waren die hervorragendsten Leiter der beiden früheren Partéién ohnehin Mitglieder des Regierungsrates. Im Mittelpunkt der Tátigkeit des Regierungsrates stand die Frage der Macht. Dièse ist die Grunfrage jeder Regierung, damais war aber die Schaffung einer völlig neuen - sich blofi auf die Erfah­rungen der Pariser Kommune und Sowjetrufilands stützenden - Geseüschaftsordnung an der Tagesord­nung, man mufite ein neues Machtsystem herausformen und in Gang bringen, und es kam, nicht zual­lerletzt, eine solche Klasse der GeseÜschaft in den Besitz der Macht, die hinsichtlich des Regierens über keine, oder über nur bescheidene Erfahrungen verfiigte. Diese grofie Aufgabe mufite wàhrend der in die Konterrevolution mündenden Aktionén der früheren Machthaber, inmitten der Interventionen der En­tente gelöst werden. Auch unter den Mitgliedern des Regierungsrates herrschte keine völlige Einheit; die neue Ordnung formte sich im Feuer der Auseinandersetungen zwischen den, verschiedenen Rich­tungen angehörenden Führern der früheren Sozialdemokratischen Partei und den Kommunisten heraus. Die Führer der Ràterepublik nahmen das ailes im Bewufitsein auf sich, dafi ihr Kampf integrie­render Teil der Weltrevolution sei, dafi von Sowjetrufiland eine unmittelbare Hilfe kommen werde und sich bald auch andere Lánder anschliefien werden. Vom Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der Révolution war die Gestaltung der internationa­len Lage sowie der diplomatischen Beziehungen von Anfang an von grofier Bedeutung. Wàhrend der Beratungen war die Möglichkeit der von Sowjetrufiland zu erwartenden Hilfe standig an der Tagesord­nung, und in diesem Zusammenhang wurden auch die Lage in der Westukraine, die Weiterentwicklung der Révolution in Deutsch-österreich, die Unterstützung der dortigen Bewegungen, die Lage der Bayri­schen Ràterepublik sowie das Zustandekommen der Slowakischen Ràterepublik zur Sprache gebracht. Die Mitglieder des Regierungsrates erhielten laufend Informationen über die internationalen Ereig­nisse, vor allém über die Arbeiterbewegungen. Die Volkskommissare erörterten den gegenüber Smuts vertretenen Standpunkt, die den Clemenceau-Noten zufolge entstandene Lage,das mit den Tschecho­slowaken geschlossene Waffenstillstandsabkommen, die Fragen der Fortsetzung des Verteidigungs­krieges. Die Möglichkeit der Bewahrung der Macht war in entscheidendem Mafie durch den Zustand der bewaffneten Körperschaften bestimmt. Von den ersten Tagén seiner Tátigkeit an widmete der Regie­rungsrat grofie Aufmerksamkeit dem Ausbau der Rotarmee, der Rőten Arbeitermiliz, der inneren Brachialgewalt. Ein Hauptgebiet der internen Diskussionen war eben die Frage, wer soll die bewaff­neten Kráfte lenken, auf welche Weise und in welchen Falién sollen diese eingesetzt werden. Vom Gesichtspunkt der Stabilisierung der Macht waren die Durchführung der Wahlen, die Aus­arbeitung der provisorischen und spàter der endgültigen Verfassung, der Ausbau des Systems der neuen Organe der Staatsmacht und Staatsverwaltung von nicht geringerer Bedeutung. In der Geschichte des Landes kam er erstmalig zur Abhaltung von allgemeinen und gleichen Wahlen. Ebenfalls zum erstenmal wurde damais eine einheitliche, schriftliche Verfassung fúr Ungarn ausgearbeitet. Es kam zur Ausarbei­tung einer nachdrücklich föderativen Verfassung, die die Ansprüche der zusammenlebenden Nationen, die Sicherung ihrer Rechte weitgehend berücksichtigte. Wáhrend der Beratungen des Regierungsrates wurden diese Fragen genauso eingehend erörtert, wie die mit der Errichtung und Wirksamkeit des Föderativen Zentralen Verwaltungsausschusses, des Volkswirtschaftsrates, der Volkskommissariate, anderer Institutionen mit Landesbefugnis, aber auch der örtlichen Organe zusammenhangenden Fragen. Die Unterhaltung von Beziehungen zu den besetzten Territorien, die Möglichkeit und die For­men der politischen und materiellen Hilfeleistung wurden wiederholt zur Sprache gebracht. Mit grofier Verantwortung bescháftigte man sich mit dem Ausbau der Organisation des Justiz­wesens, der Errichtung und Funktion der revolutionáren Gerichtshöfe sowie mit der Ausübung des Rechtes auf Gnadenerteilung. Der Regjerungsrat hat seine Verordnungen über die Schaffung sozialistischer Eigentumsverhâlt­nisse bereits auf seinen ersten Sitzungen ausgearbeitet und verabschiedet. Rasch löste er die Überfúh­rung in Gemeineigentum der Fabriken, Bankén, Bodenbesitze, des Handels und der verschiedenen Institutionen. Die Tátigkeit, zentrale Lenkung und Kontrolié dieser standén durchgehends auf seiner Tagesordnung. Im Rahmen der Tátigkeit des Regierungsrates nahmen die sozialpolitischen Mafinahmen (So­zialversicherung, árztliche Behandlung, Mutter- und Kinderschutz, gerechte Verteilung der Wohnun­gen,Hilfeleistungen) einen bedeutenden Platz ein. Auf eine völlig neue Grundlage wurde die Entlohnung fast aller Kategorien der erwerbsfáhigen Bevölkerung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde eine grofiartige Statusregulierung durchgeführt. Die Umgestaltung des Unterrichtswesens, die Organisierung der staatlichen Propagierung des Sozialismus, die Unterstützung der sozialistischen Kultur standén durchwegs auf der Tagesordnung. Zur Überführung in Gemeineigentum der in Privathand befindlichen Kunstschátze wurden Kommis-

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