Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)
Decreta
6. Januar 1323 Das, die ersten Bestimmungen der sehr wichtigen Geldreform Karls I. enthaltende Dekret blieb nur in dem an das siebenbürgische Kapitel gerichteten Mandat erhalten. Wegen der in der Urkunde vorkommenden Ausdrücke prelati, barones et nobiles ist anzunehmen, daß das Dekret, wenn auch nicht im Reichstag, so zumindest im Rat, auf Ersuchen einer breiteren Versammlung des Adels entstanden ist. Die Finanzreformen Karls I. wurden durch den weiteren Bodengewinn der Warenproduktion notwendig. Die gesunde Entwicklung der zunehmenden Binnenund Außenhandelsbeziehungen erforderte die Einführung einer guten Währung von beständigem Wert. Die Beseitigung des veralteten Systems der Gelderneuerung, die Umgestaltung der Finanzverwaltung konnten nur zu Beginn der zwanziger Jahre, nach der Überwindung der inneren Wirren der feudalen Anarchie erfolgen, und die Reform wurde parallel mit der Festigung der Zentralgewalt, durch die mehr als ein Jahrzehnt hindurch getroffenen Maßnahmen verwirklicht. Das Dekret vom Jahre 1323 ordnete die Prägung einer neuen Münze von beständigem Wert an: es stellt den Wert der neuen Denare dem des seit Ladislaus IV. ständig auf der Basis eines'einzigen Münzfußes geprägten Banaldenars gleich. Als Ersatt für die Einkünfte aus der Gelderneuerung bewilligte der Adel eine Grundsteuer und das regelmäßige Einkommen des Fiskus sicherte der König durch die — übrigens auch früher bereits übliche - Verpachtung der Münzprägekammern. Die Einführung der im ganzen Lande einheitlichen wertbeständigen Währung und der direkten Steuer, von 1325 an die Ausgabe des nach dem Muster des florentinischen Goldguldens geprägten ungarischen Forints erschöpften im wesentlichen Karls Finanzreformbestrebungen. Die Durchsetzung der Bestimmungen des Dekrets vom Jahre 1323 wurde jedoch dadurch gehindert, daß die Zentralgewalt zu dieser Zeit noch nicht stark genug war, ihrem Willen Geltung zu verschaffen, andererseits durch den Umstand, daß eine auf das ganze Wirtschaftsleben und die Organisation der Finanzverwaltung sich auswirkende Umgestaltung nicht in einem Zuge verwirklicht werden konnte. Der Reformversuch von 1323 scheiterte, er war jedoch der Ausgangspunkt einer Umwandlung, die durch eine Reihe mehr als ein Jahrzehnt hindurch erlassener Verordnungen verwirklicht wurde. Litt. Original auf Pergament, mit den Spuren eines aufgedruckten Wachssiegels, OL, Dl 30610. (Sign. ant. Landesarchiv des Kapitels von Gyulafehérvár R. 23.) Ed. Fejér CD t. VIII/7. p. 154; Zimmermann - Werner 1.1. p. 370; Cod. Anjou t. II. pp. 59-60; Smiciklas CD t. IX. pp. 105-106. Comm. B. Hóman: A magyar királyság pénzügyei és gazdaságpolitikája Károly Róbert korában (Die Finanzen und die Wirtschaftspolitik des Königreichs Ungarn im Zeitalter Karl Roberts). Budapest 1921. pp. 75-78,195-197; Ders.: Magyar pénztörténet 1000-1325 (Ungarische Geldgeschichte 1000-1325). Budapest 1916. pp. 447-^148. 76