Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)
Einleitung
Loránd Szilágyi, ohne von meiner fertigen Arbeit zu wissen, den Vorschlag "machte, die mittelalterlichen, in erster Linie aus dem Zeitalter der Arpaden stammenden Gesetze übersetzt und annotiert zu veröffentlichen; nachdem ich mit ihm in Verbindung kam, bot er die Zusammenarbeit an. Da nahm ich die Übersetzung in Angriff .. ." 49 Nichts ist bezeichnender für Ferenc Dörys Persönlichkeit als die Tatsache, daß er die Übersetzung in seinem Einsiedlertum von Zomba, später Aparhant, im achten Jahrzehnt seines Lebens vollendete. Diese Übersetzung kann zwar in der vorliegenden Ausgabe nicht erscheinen, wir hoffen jedoch, daß sie der ungarischen Geschichtswissenschaft zu einem späteren Zeitpunkt wertvolle Dienste leisten wird. Da sich Döry und Szilágyi nicht über die Art der Textpublikation einigen konnten, letzterer ohnehin ausgewählte Gesetze der Arpadenzeit für den Hochschulunterricht übersetzen sollte, entstand sehr bald eine Arbeitsteilung. Die Publikation der Gesetze der Arpaden übernahm Szilágyi, die der Periode 1301-1526 Döry. Obgleich sich auch Dörys Sammlung auf die Arpadenzeit erstreckte, ließen Szilágyis neue quellenkritische Feststellungen das Material vor 1301 teils veralten. So erwies sich die Arbeitsteilung als richtiger. Da der Gesundheitszustand beider Verfasser die Übernahme neuerer Arbeiten unmöglich machte, forderte Szilágyi am 29. Mai 1953 den Unterzeichneten auf, die geschichtliche Einleitung und inhaltliche Erklärung der Gesetze aus der Zeit von 1301 bis 1526 zu schreiben. Ich kam dieser Aufforderung nach und begann die Arbeit aufgrund der mir von Döry zugesandten Texte. Dann stand die Aufgabe vor uns, die Möglichkeit der Publikation dieses - mit Szilágyis Worten „als monumental zu bezeichnenden" - Werkes zu sichern. In den folgenden Jahren standen die „Monnmenta legislationis Hungaricae 1000—1526" mehrfach im Publikationsplan der Akademie, doch konnten sie aus diesem oder jenem Grund bis heute nicht erscheinen. Zuweilen schien es uns, als würde auch unsere Veröffentlichung das Schicksal der Bestrebungen der beiden Kovachich' teilen. 50 Mitte 1958 nahm Győző Ember, Generaldirektor des Ungarischen Staatsarchivs, unser Werk unter dem Titel „Decreta Regni Hungáriáé" in die Reihe der Veröffentlichungen des unter seiner Leitung stehenden Archivs auf. Durch seine Unterstützung war es möglich, daß wir von den zum Band für die Zeit 1301-1457 - der wegen Szilágyis Krankheit jetzt als erster publiziert wird - benötigten, in Ungarn und im Ausland verwahrten Texten, Vergrößerungen erhielten. Das Abschreiben der Manuskripte konnte zum Teil durch Unterstützung der Akademie gesichert werden. Mit der sich 1960 in die Arbeit einschaltenden Archivarin Vera Bácskai verglichen wir das Original aller Varianten bzw. Fotokopien und kontrollierten Dörys Abschriften. Die aus Literaturhinweisen oder eigenen Forschungen bekannten Dekretfragmente reihten wir in die allgemeine chronologische Ordnung, damit wurde Dörys ursprüngliche Konzeption erweitert. In einigen Fällen gelang es uns, seine Sammlung durch umfangreiche Texte zu ergänzen, so umfaßt der Band - gegenüber den 13 Dekreten des CJH - 60 Gesetzestexte, bzw. Fragmente. Über die aus dem Textvergleich resultierenden Bemerkungen hinaus verfaßten wir zu allen Dekreten - sich auf formale und inhaltliche Fragen erstreckende - Einleitungen und Anmerkungen zum Inhalt. Dabei gingen wir 49 In seinem an mich gerichteten Brief vom 24. Juni 1953. 50 Zu den Einzelheiten s. meinen Artikel in Anmerkung 27.