Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)

Einleitung

und an die Bürger des Landes. 12 Auf dem Reichstag von 1807 ließ er durch seinen noch jungen Sohn ein Verzeichnis der Titel des neuen CJH verteilen, 13 und drängte auf eine verbesserte Erneuerung der nunmehr vergriffenen alten Aus­gabe; statt ihm Interesse und Unterstützung angedeihen zu lassen, wurde An­zeige gegen ihn erstattet. Auch die Verteilung der unter dem Namen des Sohnes veröffentlichten neueren Mitteilungen als Freiexemplare hatte keinen Erfolg, wie der Verfasser bitter bemerkt: „...haud dubium est, plura istorum opusculorum exemplaria, succedendae herbae Nicotianae, quam lectioni, deservivisse, quod nec sumptus ad ea compingenda, nec animus ad inspicienda convertendi esse vi­derentur". 14 Erst 1810 gelang es Kovachich, eine Rundreise durch das Land zu machen. Anscheinend machte er sich auf den Weg, um die Arbeit der banderialen Depu­tation zu fördern, tatsächlich aber [und jetzt mit der seinem Wunsch entspre­chenden Anweisung des Landesrichters (Judex Curiae)] mit der Aufgabe, die Reichstagsdekrete zu sammeln und das neue CJH vorzubereiten. Seine wieder­holten, sich über das ganze Gebiet des damaligen Ungarn und Siebenbürgens er­streckenden Reisen, hatten reiche Erfolge. Wie er in seinem zusammenfassenden Bericht von 1813 schrieb, entdeckte er 33 Originaldekrete aus dem 14.-16. Jahrhundert und 36 Kodizes mit Gesetzestexten. 15 Es ist begreiflich, daß sich Kovachich und sein Sohn durch den Erfolg angespornt, in den ersten Jahren des Zeitalters der Heiligen Allianz in wiederholten Denkschriften an die zuständigen Organe des ständischen Ungarn wandten: an den Erzherzog-Palatin Joseph, an den Landesrichter (Judex Curiae) József Ürményi und an Staatsminister Joseph Vallis; der Vater gab sogar für die Auffindung der noch latenten Dekrete 6000 Flugblätter an die Bürger des Vaterlandes heraus. Ihre Vorschläge trafen 1816-1817 beim Zensor und beim Statthaltereirat auf Abweisung, ja wurden von letzterem sogar als „unreife und gefährliche Hirngespinste eines waghalsigen Schriftstellers" gebrandmarkt. 16 Auch das Flugblatt mit dem Titel Provocatio stieß nur auf Gleichgültigkeit. Die Schrift „Notitiae praeliminares", die 1820 unter dem Namen des Sohnes erschien und das Programm des neuen CJH noch entschiedener verkündete, hatte keinen Erfolg. 17 Als die Pester Universitäts­Druckerei das Corpus Juris 1822 von neuem verlegte, enthielt es bezeichnen­derweise lediglich die Dekrete, die der Jesuitenprofessor János Szegedi in seiner Ausgabe vom 18. Jahrhundert veröffentlicht hatte, ergänzt lediglich durch die seitdem erlassenen. 18 Die großangelegte Gesetzesausgabe und Agitation der beiden Kovachich fand also nur taube Ohren. Es schien wirklich gefährlich zu sein, daß durch die Sammelarbeit die in den überlieferten Gesetzestexten ent­haltenen und auf deren extensiver Auslegung fußenden Vorrechte der ungari­12 Nuncium ad excelsos Regniproceres et universospatriae cives ... Budae 1804, dazu Windisch: op. cit., Századok 102 (1968) pp. 138-139. 13 Lineamenta apparatuum circa Corpus decretorum ... Budae 1807. 14 J.N. Kovachich: Notitiae praeliminares... p. 144; Geschichte der Bestrebungen der beiden Kovachich, ebenda pp. 135-151. 15 Windisch: op. cit. Lt. Közl. 37 (1966) pp. 84-94. 16 Die Vorlagen J. N. Kovachich: Notitiae praeliminares ... pp. 151-207, darunter der Entwurf der neuen Ausgabe pp. 158-173. 17 Windisch: op. cit. Lt. Közl. 37 (1966) p. 100. 18 J.N. Kovachich: Notitiae praeliminares... pp. 417—422; Párniczky-Bátyka: op. cit. p. 78.

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