Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

Verkehr informiert werden sollen, bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt«. Der abschließende Teil des Briefes verweist auf einen Umstand, der auch in ande­ren, ähnlichen Fällen zu beobachten ist : da die Ausgleichsgesetze Funktion und Aufgabenkreis der gemeinsamen Institutionen, so auch des gemeinsamen Minister­rates nicht ausreichend festgelegt hatten, müssen noch in den letzten Stunden der Monarchie Wege gesucht werden, um den Beschlüssen des höchsten Regierungs­organs des Reiches Geltung zu verschaffen. Tisza schreibt dazu an Buriän: »Mit dem Bemerken, daß ich die Durchführung der Beschlüsse beim Herrn Kriegsminister urgiert habe, beehre ich mich den Fall Eur. Exzellenz als dem Vor­sitzenden des gemeinsamen Ministerrates mit der Bitte zur Kenntnis zu bringen, die Durchführung der Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates durch die einzelnen Herren gemeinsamen Minister auf geeignete Weise sichern zu wollen.« 263 Noch klarer als das Material der eingehend erörterten Debatten wird die Frage nach den Unklarheiten der Ausgleichsgesetze und den Versuchen, der uferlosen Amtsführung des gemeinsamen Ministerrates Richtung und Rahmen zu schaffen, durch ein Ansuchen István Tiszas am 24. Mai 1916 an den Minister des Äußern Burián beleuchtet. 264 Tisza beschwerte sich, daß die Militärbehörden bei den Investitionen der Industrien beider Staaten eigenmächtig vorgehen. Und führt dann fort : »Der über diese Fragen entstandene Schriftwechsel hat die Lage nicht genügend beleuchtet und bietet nicht genügend Gewähr, daß sich ähnliche Er­scheinungen im weiteren Verlaufe des Krieges nicht wiederholen werden. Infolge­dessen schlage ich seitens der kgl. ung. Regierung die Abhaltung einer gemein­samen Ministerkonferenz vor . . ., deren Aufgabe es wäre, die bisherigen derartigen Anlagen festzustellen, über das Schicksal derselben zu beschließen und für die Zukunft auch für den Herrn k. und k. Kriegsminister unbedingt verbindliche Vereinbarungen zu treffen.« In Tiszas Formulierung ist es also Aufgabe des gemeinsamen Ministerrates die endgültige Behandlung der strittigen Fragen, die im Schriftvsechsel, im Notenwechsel zwischen den beiden »unabhängigen« Regierungen nicht erledigt werden können, auf Grund der Konferenzdebatte und der vorgebrachten Argumente eine Verein­barung zu treffen, die den Charakter eines für jeden verbindlichen Beschlusses hat. Der Umstand, daß der Aufgabenkreis des gemeinsamen Ministerrates nicht gere­gelt war, hat natürlich auch bereits vor dem Weltkrieg Verwicklungen bzw. Situationen geschaffen, in denen nachdrücklich gefordert werden mußte, daß die Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates von den zuständigen Stellen unter allen Umständen zu respektieren seien. Der ungarische Finanzminister László Lukács z. B. 265 hat beim Minister des Äußern Aehrenthal dagegen protestiert, daß der Chef der Marinesektion des k.u.k. gemeinsamen Kriegsministeriums in seiner Zuschrift zur Befestigung des Deiches im Kriegshafen von Pola um einen weiteren Nachtrags- bzw. außerordentlichen Kredit ersuchte. Im Ministerrat vom 6. und 20. November »sind zwischen den die Regierungen der beiden Staaten vertretenden Ministerpräsidenten und Finanzministern, weiter den Herren gemeinsamen Ministern endgültige Vereinbarungen über den Rahmen des gemeinsamen Budgets für das Jahr 1911 zustande gekommen«. Er ersucht daher, daß Aehrenthal ». . . als Vorsitzender der eingangs erwähnten gemeinsamen Ministerkonferenzen dahin

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