Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
der Monarchie in eine immer schwierigere Lage versetzte. Die täglichen Anforderungen der Kriegsführung nahmen ständig zu und ihre Befriedigung ging nicht glatt vonstatten. Die Funktionen des gemeinsamen Ministerrates untersuchend, muß ich ausführlicher über die Debatten im gemeinsamen Ministerrat und außerhalb desselben sprechen, die über den Mobilisierungskredit und die mit dem AuffenbergProgramm zusammenhängenden außerordentlichen Kredite geführt wurden. Aus den Debatten selbst sollen jene Daten herausgehoben werden, die für die eben behandelte Frage von Interesse sind. Das Heerwesen hatte den gesetzlichen Rahmen der Kredite, von den Kriegsereignissen gedrängt, bereits in den ersten Monaten überschritten. Der ungarische Finanzminister Teleszky hatte auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 3. Februar 1915 besonders nachdrücklich darauf hingewiesen, er habe schon bei Kriegsbeginn, also rechtzeitig betont, er übernehme weder für die Höhe, noch die Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Kriegskredite, sondern lediglich für deren rechtzeitige Beschaffung die Verantwortung ; und auch diese beschränkte Verantwortung nur dann, wenn sich das Kriegsministerium verpflichtet, nach Beendigung des Krieges bis in die kleinsten Details Rechenschaft über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Kredite abzulegen. Teleszky und dann auch der ungarische Ministerpräsident Tisza verlangten, daß die Heeresverwaltung die Kredite nur auf Grund vorangehender Ministerratsbeschlüsse und nur zu dem dabei festgelegten Zweck in Anspruch nehme. Teleszky fügte der vorgeschlagenen Formel gleichsam als Konzession zu, daß die kriegsindustriellen Bestellungen der Heeresverwaltung — ohne Rücksicht auf die Höhe des bewilligten Kredites — durch die Leistungsfähigkeit der Fabriken, also durch einen stark technischen Gesichtspunkt begrenzt werden. Im Laufe der Debatte schlug der österreichische Ministerpräsident Stürgkh vor, sich auf eine Formel zu einigen, die dann ein für allemal gültig sein sollte. Die Summen zur Deckung der kriegsindustriellen Bestellungen sollen automatisch flüssig gemacht werden, um nicht bei jeder Gelegenheit zur Einberufung des Ministerrates und zu neuer Beschlußfassung gezwungen zu sein. Der Ministerrat nahm diesen Antrag nicht an, sondern beschloß im wesentlichen im Sinne des Tisza-Teleszkyschen Antrages. 240 Die überbrückende Proposition Stürgkhs erhellt das Wesentliche im Mechanismus der Staatsführung im Kriege. Die Angelegenheiten konnten nun nicht mehr auf die in der Verfassung vorgeschriebene Weise erledigt werden. Die Entwicklung der Kriegsmaschinerie, innerhalb des Kriegsmechanismus in erster Linie die Kriegstechnik der modernen Kriegsführung, verlangte in stets wachsendem Tempo Geld. Diesen Ansprüchen mußte — falls das Habsburgreich nicht infolge technischer Rückständigkeit in höchste Gefahr geraten wollte — das Wirtschaftsleben Österreich-Ungarns ununterbrochen, oder wie Stürgkh die durch den Krieg erforderte Vertechnisierung der Amtsführung geradezu klassisch formulierte, automatisch entsprechen. Das Wirtschaftsleben der Monarchie konnte jedoch die Automatisierung nicht ertragen, noch weniger ein Teil des Überbaus der Wirtschaft, die Amtsführung. Vergebens erbrachte der gemeinsame Ministerrat den Beschluß, die Heeresverwaltung dürfe die Kriegskredite nur auf Grund einer Ermächtigung durch den Ministerrat in Anspruch nehmen und neue Industriebetriebe, Fabriken ebenfalls nur auf Grund solcher Entscheidungen einrichten,