Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

gerade die im Ministerrat vorgebrachten Klagen und die immer neuen Beschlüsse 241 beweisen, daß die Kriegsereignisse bzw. die Erfordernisse der technischen Ent­wicklung die traditionelle Amtsführung der Staatseinrichtung der Monarchie und den gemeinsamen Ministerrat überforderten. Der Chef des Generalstabes, Conrad v. Hötzendorf, der zu der bedeutendenKon­ferenz über die Verwendung der Kriegskredite und die Entwicklung der Kriegs­technik am 18. Juni 1915 ebenfalls geladen war, hat auf die Vorwürfe des un­garischen Finanzministers Teleszky, 242 der die Verschwendung der Heeresver­waltung beanstandet und mit unzähligen Beispielen illustriert hatte, gereizt gefragt, wo eigentlich gespart werden solle, und wozu überhaupt diese fortwährenden Kon­ferenzen eigentlich dienten. (Also die Formel Stürgkhs über die automatische Befriedigung der durch den Krieg gestellten Ansprüche in roher Fassung.) Die Ministerkonferenz befaßte sich am 12. Dezember 1915 unter anderem wieder mit einer vollendeten Tatsache, die die Heeresleitung bei der Materialversorgung geschaffen hatte. Die Heeresverwaltung begründete die Umgehung des vorge­schriebenen Weges mit der Dringlichkeit der Angelegenheiten. Es wurde nun ein konditioneller Beschluß gefaßt, wonach in derlei Angelegenheiten möglichst mit Wissen der beiden Regierungen vorgegangen werden sollte. 243 Alles war jedoch vergeblich. Die immer schnellere Bewegung der Kriegsmaschi­nerie überholte die traditionelle Erledigung der Angelegenheiten immer von neuem. Die Kraft, als deren Exponent Berchtold den Krieg in Gang gesetzt hatte, drängte immer weitere Gebiete des Wirtschaftslebens der Monarchie in den Dienst des Krieges. In der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 3. Juli 1916 hat István Tisza im Zusammenhang mit Industriebetrieben, die ohne vorherigen Minister­ratsbeschluß eingerichtet worden waren, gesagt: »... bezieht sich auf die in früheren gemeinsamen Ministerkonferenzen getroffenen Vereinbarungen, laut denen der Kriegsminister bei allen Bestellungen, welche über die Deckung des laufenden Bedarfes auf die zur Sicherung der Kontinuität des vollen Betriebes in den Industrieunternehmungen notwendige Zeit hinausgingen, an die vorherige Zustimmung der Regierungen gebunden sei. Er müsse zu seinem Bedauern constatieren, daß das Kriegsministerium durch die Errichtung ganz neuer Werke und Erweiterung der Bestehenden seine Befugnisse überschritten und eine schwere Verantwortung auf sich geladen habe«. 244 Sehr interessant ist, was Tisza in seinem Protest teils als Begründung, teils in Form eines weiteren Protestes weiter erklärte. Auf Grund der vorhergegangenen Ministerratsbeschlüsse bestehe keinerlei Zweifel, sagte Tisza, daß es nicht genüge, wenn sich das Kriegsministerium bei Schaffung neuer Industrieanlagen das kon­sultative Votum der Regierungen einhole. Neue Betriebe dürften nur in vollem Einverständnis mit den Regierungen und auf Grund vorhergehender Minister­ratsbeschlüsse errichtet werden. Das regelwidrige Vorgehen der Heeresverwaltung treffe besonders die ungarische Industrie. Die nachteilige Lage der ungarischen Industrie sei eine Gegebenheit aus der Vergangenheit und es müsse hier Abhilfe geschaffen werden. Die Heeresverwaltung habe aber durch die neuen Kriegs­betriebe die Waage noch mehr zugunsten Österreichs bzw. zum Nachteil Ungarns herabgedrückt. Der größere Teil der Betriebe wurde nämlich in Österreich er-

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