Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

Von diesen Tatsachen fiel zweifellos am meisten ins Gewicht, daß Conrad v. Hötzendorf als erster Generalstabschef bereits geraume Zeit vor Kriegsausbruch an den Sitzungen des gemeinsamen Ministerrates mit fast den gleichen Rechten wie ein Minister teilnahm. Militärische Sachverständige haben schon in den Jahren unmittelbar nach dem Ausgleich zum Vortrag an den gemeinsamen Minister­konferenzen teilgenommen. Die Vertretung der militärischen Fragen auf höchster Ebene fiel innerhalb der komplizierten Heeresverwaltung der Monarchie 238 fast ausschließlich dem gemeinsamen (Reichs-) Kriegsminister zu. Das Erscheinen des Chefs des Generalstabs im gemeinsamen Ministerrat, die Schrumpfung des Wir­kungsbereichs des Kriegsministers bedeutete, daß militaristische Interessen und mit diesen zusammenhängende kriegstechnische Fragen vorherrschend geworden waren. Die alle anderen Gesichtspunkte in den Hintergrund drängende Kraft und Bedeutung der militär-technischen, dann der in engerem Sinne genommenen kriegstechnischen Gesichtspunkte zeigte sich schon zu Beginn des Krieges. Aus den verschiedensten Gebieten des Lebens der Monarchie kamen Klagen, daß die Militärbehörden gegenüber der Zivilbevölkerung in den normalen Gang des Lebens in störender Weise eingriffen. Ein kleiner Teil dieser Klagen kam, gesichtet, manchmal verändert, eventuell verzerrt, über zahlreiche Foren geleitet, schließlich auch auf den Verhandlungstisch des gemeinsamen Ministerrates. So wie das Aufleuchten einer roten Lampe anzeigt, daß im Funktionieren irgendeiner Maschine oder Einrichtung eine Störung, irgendein technischer Fehler eingetreten ist, so wurde auch der gewohnte Gang der Verhandlungen des gemeinsamen Minister­rates — im Laufe des Krieges immer öfter — durch die Klage des österreichischen oder des ungarischen Regierungschefs bzw. irgendeines Ressortministers über »Übergriffe« der Militärbehörden gehemmt. Die roten Lampen der Klagen und Proteste zeigten aber in Wirklichkeit keine Übergriffe an, sondern nur, daß die Militärbehörden unter dem Zwange der Kriegsführung notgedrungen der Amts­führung des bürgerlichen Staatsapparates Vorgriffen. Von den zahlreichen Fällen sollen hier einige erwähnt werden, aus denen ersichtlich ist, welche Bedeutung diese vom Gesichtspunkt der Funktion des gemeinsamen Ministerrates hatten. Auf der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 19. August 1914 wurde sowohl seitens des österreichischen wie auch des ungarischen Ministerpräsidenten bean­standet, daß die Militärbehörden die zivile Verwaltung fast gänzlich ausgeschaltet, zu gleicher Zeit jedoch nicht dafür gesorgt hatten, die Versorgung des Wirt­schaftslebens der Monarchie durch Eisenbahntransporte zu sichern. 239 Dies war der erste, im gemeinsamen Ministerrat vorgebrachte Protest, der aber eigentlich nur Erscheinungen an der Oberfläche betraf. Die Konferenz vom 3. Februar 1915 befaßte sich mit dem sog. Auffenberg­Programm. Die Ausarbeitung eines Planes zur Modernisierung der Artillerie der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ist mit dem Namen Auffenbergs verbunden, der in den Jahren vor Ausbruch des Weltkrieges gemeinsamer Kriegsminister war. Die Verwirklichung dieser Pläne war kaum in Angriff genommen, als der Krieg ausbrach. Die mit einer Serie von technischen Neuerungen verbundene Moderni­sierung verschlang mächtige Summen, deren Beschaffung die Finanzverwaltung

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