Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
gewordenen Verfügungen umfaßt. Dieses, »Orientierungsbehelf über Ausnahmsverfügungen für den Kriegsfall für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder« genannte Operat wurde 1912 fertiggestellt und den höchsten Militärund Verwaltungsorganen zur Information zugestellt. 235 Der Grundsatz dieser Weisung mit dem bescheidenen Titel war im wesentlichen derselbe wie der des Gesetzes vom Jahre 1869: der Kriegszustand geht mit der Anwendung gewisser diktatorischer Maßnahmen in der inneren Verwaltung einher. Seitdem im Staatsleben die Prinzipien der parlamentarischen Verfassungsmäßigkeit zur Geltung gekommen waren, wurden diese Methoden von den Menschen als schreiender Gegensatz des Friedenszustandes, der »normalen« Verhältnisse empfunden. Ein Zug des österreichischen »Orientierungsbehelfs« sowie der ähnlichen anderen europäischen Generalstabsweisungen war diese Außerordentlichkeit, der diktatorische Charakter. Ein weiterer Zug wurde durch die technische Entwicklung des 19 — 20. Jahrhunderts (innerhalb dieser besonders durch die Entwicklung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens) bestimmt. Schon die kleinen — mit heutigen Augen betrachtet unbedeutenden — Balkankriege waren eine gute Gelegenheit zum Wettkampf technischer Erfindungen und Neuerungen. Die Generalstäbe der europäischen Staaten, die sich vorbereiteten, Millionenheere in Bewegung zu setzen, waren dann auch bestrebt, die Methoden der herkömmlichen Strategie der modernen Technik anzupassen. Diese Technisierung war der zweite Zug des Orientierungsbehelfs. 236 Und zwar auch in der Form, daß man versuchte, die Kriegsdiktatur mit den sehr komplizierten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen des modernen Lebens in Einklang zu bringen. Dieser Versuch war sozusagen auf dem gesamten Gebiete des Lebens mit einer gewissen Mechanisierung gleichbedeutend. In Österreich hat der Orientierungsbehelf diesen bis ins kleinste Detail ausgearbeiteten diktatorischen Mechanismus in den Dienst des Reiches und der Dynastie gestellt. Redlich schreibt, seine feine Analyse summierend, daß ». . . der Gedanke der Diktatur von vornherein weit über das technische Moment der bloßen Sicherung der Mobilisierung hinausging und von Anbeginn als eine politische Maßnahme im höchsten Sinne des Wortes von den entscheidenden Faktoren nicht nur der Armee, sondern auch der Zivilregierung, der Bureaucratie, aufgefaßt wurde«. 237 In diesem Geiste wurde das neben dem gemeinsamen Kriegsministerium tätige »Kriegsüberwachungsamt« geschaffen, das^ — über seine ursprüngliche Aufgabe, den Kriegsnachrichtendienst, die Spionageabwehr usw. hinausgehend — sich immer mehr der Lenkung und der Kontrolle des Lebens in Österreich, ja teilweise auch der ganzen Monarchie im Kriege bemächtigte. All dies diente natürlich konkreten militärischen Zielen. In der Tätigkeit dieses, unter Umgehung der in der Verfassung vorgeschriebenen Wege geschaffenen Organs zeigten sich jene Elemente, die ich früher als notgedrungene Begleiterscheinungen der durch den Krieg diktierten technischen Entwicklung benannt habe. Neben dem vor der breiten Öffentlichkeit, ja man kann sagen, sogar vor der engeren parlamentarischen Öffentlichkeit verschleierten Kriegsüberwachungsamt zeigten jedoch noch unzählige Tatsachen von geringerer oder größerer Bedeutung darauf, daß der Amtsführung der bürgerlichen Staatseinrichtung ein gefährlicher Konkurrent entstanden ist.